Ausziehen von zu Hause bin 24Jahre und habe ein Baby

  • Hallo


    könnt ihr mir weiterhelfen?


    Ich bin 24 J. werde in 3 MOnaten 25J. habe eine 9 Monate alte Tochter und muss unbedingt von zuhause ausziehen, ich wohne mit meiner Mutter zusammen, musste meine Ausbildung im 2 Lehrjahr abbrechen da ich Schwanger wurde, bekomme zur zeit 326€ Elterngeld bis Oktober.


    Meine Fragen,
    Kann ich mit meiner Tochter auziehen obwohl ich unter 25 bin? und würde das Amt die Miete zahen?
    steht mir Hart4 zu? (nach dem Elterngeld) und was würde ich jetzt bekommen?
    Kann ich noch irgendeine Finanziellehilfe beantragen (bin Alleinerziehend).


    Ich lasse mich immer leicht abwimmeln weil ich überhaupt keine Ahnung davon habe und ich auf deren Komentare nie eine Antwort weiß.


    bin alleinerziehend der Vater wohnt nicht in Deutschland und ist nicht auffindbar.


    Danke im Voraus


    lg Charline

  • Hallo,


    du bist zwar unter 25 Jahre, bildest jedoch mit deinem Kind eine eigene Familie / Bedarfgemeinschaft, was damit einen Auszug klar begründet.


    M.E. könnt ihr u.U. jetzt schon ALG II beantragen. Einfach mal einen Antrag stellen und den "Tag der Antragsstellung" sichern. (rückwirkend gäbe es dann ab diesem Tag Geld, sodenn der Bedarf gegeben ist)


    Mein Tipp zum weiteren Verlauf:
    Erfrage im Jobcenter die Angemessenheitskriterien für eine Wohnung mit 2 Personen.
    Begib dich dann langsam auf die Suche nach einer passenden Wohnung und lass dir ein Wohnungsangebot des Vermieters geben. Das Ganze reichst du dann beim Jobcenter ein, mit der Bitte der Zustimmung zur Anmietung. Vorher keinesfalls einen Mietvertrag unterschreiben, auch wenn die Wohnung noch so toll ist und der Vermieter noch so drängelt..
    U.U. vergeht bei dem ganzen Prozedere eh noch ein wenig Zeit, und so bist du bis dahin ohnehin 25, sodass auch dieses Argument "Schach-Matt" gesetzt wäre ;)


    Mit dem Einzug in die neue Wohnung hast du dann Anspruch auf alleiniges ALG II - das heißt, die Regelsätze für dich und dein Kind. Als Einkommen werden Kindergeld und Unterhalt(-svorschuß) abgezogen. Eltergeld ist kein Einkommen. Zusätzlich gibt es noch ein Mehrbedarf für Alleinerziehende.
    Des Weiteren erhältst du die Kosten der Unterkunft entsprechend der Angemessenheit, wie sie euer Jobcenter vorgibt.