Fristlosekundigung,sperre und ALGII?

  • Hallo Mari123,


    das ist doch ein alter Hut, wer selbst Kündigt oder Anlass zur Kündigung gibt erhält von der BA immer die Arschkarte! Hinterher können die "Klugscheisser" immer argumentieren wie und was man hätte tun können um ohne eine Sanktion aus dem Arbeitsverhältnis zu scheiden, nur wenn man diesbezüglich Hilfe erbittet zucken die Kanllköppe meist nur mit den Schultern, bis auf ein paar ganz wenige Ausnahmen.


    Leg Widerspruch ein und geh vor das Sozialgericht!


    Ausserdem solltest Du für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt den ALG II Antrag stellen und darauf verweisen das Dir vielleicht ein Fehlverhalten anzulassten sei, aber nicht Deiner Frau und dem KInd und die haben immerhin auch einen Anspruch auf ALG II wenn die Zahlung von ALG I ausbleibt.


    Gruß

  • Hallo Mari,
    gehst du vors Arbeitsgericht, wegen der Fristlosen Kündigung?
    Falls Ja, kann dir das Arbeitsamt keine Sperre geben, weil es ein schwebendes Verfahren ist.
    Wenn du selbst gekündigt hast, wäre es dumm für dich, dann kann eine Sperre ausgesprochen werden.
    Dann musst du dir so schnell wie möglich wieder einen neuen Job suchen.
    Viele Grüße und alles Gute von Andrea