Ausbildung und schwanger

  • Hallo,


    meine Nichte (22) ist in der Ausbildung zur Bürokauffrau...nun ist sie schwanger....zur Zeit lebt sie noch zu Hause...jedoch geht es nicht mehr wenn das Baby da ist (akuter Platzmangel)....


    Nun meine Fragen:


    Steht ihr eine Wohnung zu?....


    Wenn ja...wie groß und wie teuer darf die Wohnung sein?....


    Welche Förderung kann sie beantragen...


    Steht ihr überhaupt eine Förderung zu?...


    Würde mich freuen, wenn jemand darüber Bescheid weiß und mich informieren könnte....


    Danke sehr....


    LG Tina2011

  • Hallo Tina 2011!


    pauschal zu sagen ja, wäre sicherlich fahrlässig, denn wenn Vermögen vorhanden ist erhält man keine staatlichen Leistungen. Für den anderen Fall kann ich Dir sagen das durch die zu erwartende Geburt eine eigene Bedarfsgemeinschaft ansteht und das Deine bekannte/Freundin somit nicht mehr bei den Eltern ect. unterkommen muss, sondern alle Anträge hinsichtlich einer eigenen Wohnung incl. Kaution, Erstausstattung und Bekleidungs und Babyhilfe beantragen kann.


    Was und wieviel dei ARGE dann bewilligt hängt von diversen anderen zu machenden Angaben ab.


    Unterbricht Deine Freundin denn die Ausbildung oder kümmert sich jemand anderes in der Folgezeit um das Kind?


    Ect. ect.


    Gruß

  • Hallo,


    danke für Deine Antwort....


    meine Nichte möchte die Ausbildung weiter machen....und in der Zeit wo sie arbeiten oder in der Schule ist, werden wahrscheinlich die Uroma und ich auf das Baby aufpassen...


    Ist die ARGE denn dafür zuständig....sie ist doch in der Ausbildung und bekommt eine Ausbildungsvergütung??


    LG Tina2011

  • Hallo Tina 2011!


    Sie lebt noch Zuhause ( lt. gesetz sind die Eltern ja auch bis zum Abschluss einer Berufsausbildung für die Kinder in punkto Versorgung zuständig.) und ohne Kind wäre nach der Ausbildung dies auch bis zum 25. Lebensjahr so, das die Kinder Zuhause unterkommen müssten.


    Mit dem Kind entsteht aber eine eigene Bedarfsgemeinschaft, somit muss die Nichte auch nicht mehr Zuhause unterkommen und hat Anspruch auf sämtliche dann bestehenden Leistungen, welche die ARGE aber sicherlich auch unter Berufung auf entsprechende Verpflichtungen der Eltern und des Erzeugers abzwimmeln versuchen wird.


    Ganz einfach wird es sicherlich nicht, aber bereits vor der Geburt steht Deiner Nichte daher eine eigene Wohnung zu, sowie alles was mit der Geburt des Kindes zu tun hat, sofern nicht der Vater ebenfalls mit in die Wohnung und damit in die Bedarfsgemeinschaft einfließt.


    Gruß