Kann das echt sein??

  • hallo...


    ich bin jetzt nach meiner abgeschlossenen berufsausbildung arbeitssuchend / arbeitslos und damit HartzIV empfängerin...


    nun meine frage, heute habe ich meinen bescheid bekommen. darin steht, das mein sohn und ich zusammen 589,54€ bekommen... davon müssen wir dann unseren anteil an miete, strom, essen, das essengeld von der krippe, windeln... etc zahlen...


    wie kann denn bitte das sein??? wie soll das gehen???


    (mein partner wohnt auch mit in der wohnung, bekommt 291 euro azubigehalt...) aber er ist in dem berechnungsbogen überall mit 0,00€ angegeben...


    was habe ich denn jetzt für möglichkeiten??

  • Hallo,


    dein Partner wurde aus der Bedarfsgemeinschaft rausgerechnet, weil er mit seinem Azubi-Gehalt nicht anspruchsberechtigt für ALG II Leistungen ist.
    (u.U. muß er für sich einen Bafög/BAB Anspruch oder Unterhaltsansprüche gegenüber seinen Eltern prüfen bzw. u.U. einen Zuschuß zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft für seinen Mietanteil beim Jobcenter beantragen)


    Eure Wohnung wurde entsprechend dem nur zu 2/3 beim Jobcenter angerechnet (für dich und euer Kind) .. entsprechend dem gibts auch nur 2/3 Mietanteil. Je nachdem ob ihr Warmwasser in der Miete drin habt, wurde hierfür evtl. noch eine Pauschale (ca. 7,-€ p./P.) vom JC abgezogen (da WW aus den Regelsätzen gezahlt werden muß). Überprüfe im Bescheid selbst, ob 2/3 Mietanteil abzügl. WW-Pauschale hinkommt. Solltet ihr Warmwasser z.B. über Strom aufbereiten, den ihr ja ohnehin extra selbst zahlt, und die WW-Pauschale dennoch abgezogen sein, kannst du Widerspruch gegen den Abzug der Pauschale einlegen.


    Als weiterer Bedarf neben der Miete sollten im Bescheid die Regelsätze für dich und dein Kind stehen.
    (Wie gesagt, dein Partner fällt als Azubi raus.) Auch das kannst du im Bescheid überprüfen.


    Als Einkommen wurde dann vermutlich das Kindergeld abgerechnet und gg.falls Elterngeld (über 300€)wenn ihr es noch bekommt oder anderweitiges Einkommen deinerseits (wenn vorhanden).
    Sodenn außer Kindergeld kein Einkommen mehr für dich und dein Kind zufließt, sollte in der Einkommensspalte nichts weiter (außer dem Kindergeld) stehen.


    Mehr lässt sich auf die Distanz zu deiner Frage leider nicht sagen.
    Für konkrete Fragen ist der Bescheid und mehr Info zu deinem Lebensumständen nötig.
    In jeder Stadt gibt es kostenlose Sozialberatungsstellen, wo du dich auch beraten lassen kannst. Einfach Bescheid mitnehmen und hingehen. Im Zweifelsfall auch erstmal schnellstmöglich Widerspruch einlegen, wenn dir etwas akut "spanisch" vorkommt... dann den Sachverhalt in Ruhe überprüfen lassen..


    Alles Gute!

  • vielen dank für deine antwort...


    ja, werde mich heute gleich an den widerspruch setzen,aber was sollte denn dort am besten drin stehen??


    keine ahnung wie man den formuliert...


    mir kommt die ganze sache schon ziemlich spanisch vor... denn eine bekannte von mir ist alleinerziehend (ich weiß die bekommen 100% der RL) und hat mit ihrem sohn zusammen 750€ + kindergeld + 175€ unterhalt... finde es sehr komisch, dass die beiden somit mehr kohle zur verfügung haben als wir...


    ach mensch, echt deprimierend...:mad: