Einkommensgrenze

  • Hallo zusammen,


    ich habe ja immer gehofft, das wir von dem Thema Hartz IV verschont bleiben würden, aber es sieht nun wohl doch nicht so aus.


    Kurz zur Geschichte:
    Ich lebe seit gut 5 Jahren mit meiner Freundin zusammen, bin selbst in fester Arbeit. Sie ist seit gut 1 Jahr auf Arbeitssuche und wird Mitte Oktober die Ansprüche an ALG 1 verlieren. Ich habe wirklich schon viel gegoogelt und gesucht, aber nichts richtiges gefunden.


    Meine Fragen:
    1. Bis zu welchem Monatseinkommen von mir (Netto) ist es überhaupt für sie möglich Hartz4 zu beantragen, da wir ja wohl gemeinsam veranlagt werden?


    2. Wenn sie kein Hartz4 beantragt, sich einfach freiwillig krankenversichert, hat sie dann noch weitere Nachteile?


    Vielen Dank für Eure Antworten.


    Schönen restlichen Sonntag,
    Christian


    I

  • Zu Frage 1:


    Zur Berechnung des Einkomens der BG:


    2 x 316 € Regelleistung
    +
    Kosten der angemessenen Wohung (Brechnungsweg findest du hier, bitte mit 60m² rechnen)
    =
    Gesamtbedarf der BG


    Davon wird dein monatl. Einkommen abgezogen. Wenn ein positiver Betrag entsteht, ist das euer ALG II, was ihr erhaltet. Bei einem negativen Betrag erhaltet ihr keine Leistungen.


    Zu Frage 2:


    Sie hat keine Nachteile, wenn du ihr den gesamten Unterhalt finanzierst (finanzieren kannst).

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallio,


    erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Hm... dann sieht es wohl sehr schlecht aus....
    Direkte Mietkosten entstehen keine, denn es ist quasi Eigentum, die Rückzahlung die ich für den Erwerb zu leisten habe wird wohl kaum als Miete angesehen. Noch dazu ist es deutlich mehr als die 60qm.


    >Zu Frage 2:
    >Sie hat keine Nachteile, wenn du ihr den gesamten Unterhalt finanzierst (finanzieren kannst).
    Was heisst hier speziell Unterhalt... Essen, Trinken und Unterkunft soll nicht das Problem sein. Ein wenig finanzielle Unterstützung erhält sie auch von ihren Eltern quasi ein wenig Taschengeld. Spannend wird dann halt nur ihre Krankenversicherung, denn die kann ich nicht noch mal eben so mitfinanzieren. Die vom Amt bezahlt zu bekommen dürfte dann auch wohl eher nicht möglich sein, oder? Für uns wäre das eigentlich das wichtigste Ziel, alles andere wäre unerwarteter Bonus.


    Gruß!
    christian

  • Bei selbstbewohnten Eigentum sieht das anders aus. Dort ist die Minimalgröße einer Eigentumswohnung bei 80m². Diese Grenze steht aber auch gleichzeitig als Obergrenze für Haushalte bis zu 2 Personen fest.


    Bei Eigentumswohnungen werden auch Schuldtilgungen, Versicherungen u. a. Abgaben berücksichtigt.


    Zu Frage 2:
    Unterhalt ist hier mindestens 316 € + hälftige Wohnraumkosten gemeint. Teilleistungen (z. B. nur Krankenversicherung) werden nicht gezahlt. Evtl. könnt ihr aber Wohngeld als Lastenausgleich für Eigentümer beantragen. Zuständig dafür wäre dann das Sozialamt. Dies wird gemessen an deinem Einkommen in Abhängigkeit mit den Wohnraumkosten als Zuschuss (jedoch nicht bei gleichzeitigem ALG II Bezug) gewährt.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Moin!


    Du schläfst auch wohl nie... :) Puh das wird ja immer undurchschaubarer. Ich habe vor allem Sorge von den netten FM oder SB ein wenig "betupt" zu werden, da die scheinbar oft auch nicht wissen was nun richtig ist und was nicht.


    Was genau wäre denn der richtige 1. Schritt? Bis Mitte Oktober wird noch ALG 1 gezahlt. Dann nicht mehr.
    Ich möchte eigentlich nicht alle Kontoauszüge etc. dem FM / SB vorlegen. Ist das denn erforderlich oder geben die sich auch mit einer Gehaltsbescheinigung zufrieden?


    >Zu Frage 2:
    >Unterhalt ist hier mindestens 316 € + hälftige Wohnraumkosten gemeint. Teilleistungen (z. B. nur >Krankenversicherung) werden nicht gezahlt.
    Okay, diese 316 Euro müsste ich ihr ja nicht zahlen, sie würde ja quasi "kostenlos" weiterhin bei mir wohnen. Einzig offen ist die Krankenversicherung die sie ja ggf. dann freiwillig selber zahlen könnte.


    > Evtl. könnt ihr aber Wohngeld als Lastenausgleich für Eigentümer beantragen. Zuständig dafür wäre dann > das Sozialamt. Dies wird gemessen an deinem Einkommen in Abhängigkeit mit den Wohnraumkosten als
    > Zuschuss (jedoch nicht bei gleichzeitigem ALG II Bezug) gewährt.
    Ich glaube, bei uns macht das Sozialamt auch die ALGII Fälle, zumindest sagte die SB von der Arbeitsagentur das sie nicht für ALG2 zuständig sind, das wäre bei uns die Stadt selbst.


    Gruß!
    Christian
    (der mit diesen ganzen Wenn und Aber und Antrag hier und da echt überfordert zu sein scheint)

  • Doch doch, ich schlafe auch :D


    Beim Antrag sind alle Einkommen nachzuweisen, daher werden Kontoauszüge aller in der BG lebenden Personen angefordert. Auf Aufforderung bis zu 3 Monate rückwirkend.


    Für die Regelleistungen ist der Bund zuständig, für die Kosten der Unterkunft die Kommune. Entweder wird dieses getrennt bearbeitet (Arbeitsamt, Kreis oder Stadt), in einer ARGE (der Name kann variieren) oder von der Kommune. Wenn es bei der Kommune läuft, wird der Antrag auch dahingehend bearbeitet, ob andere Leistungen (Wohngeld usw.) ausreichend wären.


    Die 316 € sind nur eine Berechnungsgrundlage, keine Verpflichtung, dass du ihr die auszahlen musst. Du musst nur in der Lage sein, die Regelleistungen+Kosten der Unterkunft zu zahlen, ob du es ihr zahlst oder direkt an den Vermieter oder im Laden ausgibst, ist dabei egal.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Tach,


    > Beim Antrag sind alle Einkommen nachzuweisen, daher werden Kontoauszüge aller in der BG
    > lebenden Personen angefordert. Auf Aufforderung bis zu 3 Monate rückwirkend.
    Ich befürchte immer mehr, das eine Beantragung keinen Sinn macht. Da ich nebenberuflich auch noch tätig bin komme ich mit ziemlicher Sicherheit zu hoch mit dem EInkommen. Eine direkte maximal Grenze für das Nettoeinkommen gibt es nicht, oder? Ich meine mal etwas von 1.000 Euro gelesen zu haben und das sobald mehr als diese Summe vorhanden ist kein ALG2 mehr gezahlt werden würde. Vor allem sind die Nebeneinkünfte nicht planbar (mal ein paar Euro aber auch mal an 600 Euro je nachdem wie der Monat läuft).


    >Die 316 € sind nur eine Berechnungsgrundlage, keine Verpflichtung, dass du ihr die auszahlen musst. Du >musst nur in der Lage sein, die Regelleistungen+Kosten der Unterkunft zu zahlen, ob du es ihr zahlst oder >direkt an den Vermieter oder im Laden ausgibst, ist dabei egal.[/QUOTE]
    Rein von den "nüchternen" Zahlen her müsste ich das sein. :) Das es Monate gibt wo es nicht geht wird die ARGE sicherlich nicht interessieren denke ich mal.


    Warum ist das alles auch so schwierig. Ich glaube zu heiraten wäre der einfachere Weg, das würde sich steuerlich gleich rechnen und die Krankenversicherung wäre automatisch auch kein Thema mehr.


    Gruß,
    Christian

  • Gesetze sind immer etwas kompliziert :-(


    Bei deinem Nebeneinkommen wird eine fiktive Gehaltszahlung angesetzt (Durchschnittsberechnung). Daher könnte es sich ergeben, dass ihr zumindest für die Monate aufstockendes ALG II erhaltet, wo deine Einkommen nicht ausreichen.


    Heirat hat auch Nachteile. Die hier anzuführen, ist zuviel ;-). Aber wenn ihr sowieso vorhabt, in naher Zukunft zu heiraten, wäre dies für die Krankenversicherung eine Lösung. Aber dies sollte kein Heiratsgrund sein ;-)

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • >Gesetze sind immer etwas kompliziert :-(
    Jep, und vor allem undurchsichtig... machst du das eigentlich beruflich?


    >Bei deinem Nebeneinkommen wird eine fiktive Gehaltszahlung angesetzt (Durchschnittsberechnung). Daher >könnte es sich ergeben, dass ihr zumindest für die Monate aufstockendes ALG II erhaltet, wo deine >Einkommen nicht ausreichen.
    Hm... also ständige Rennerei mit Kontoauszügen die ich eigentlich dank Onlinebanking gar nicht mehr bekomme. :( Ist an diesen 1.000 Euro netto zur Verfügung denn etwas dran oder ist das wirklich immer individuell zu sehen?


    >Heirat hat auch Nachteile. Die hier anzuführen, ist zuviel ;-). Aber wenn ihr sowieso vorhabt, in naher Zukunft >zu heiraten, wäre dies für die Krankenversicherung eine Lösung. Aber dies sollte kein Heiratsgrund sein
    In naher Zukunft war das eigentlich nicht geplant. :)


    Gruß!
    Christian

  • Nein, es gibt diese ominöse 1.000 € Grenze nicht. Die Einkommen werden indivduell berechnet, da es auch noch andere Abzugsmöglichkeiten gibt, die nicht auf jeden zutreffen (siehe selbstbewohntes Eigentum usw.)


    Ich habe beruflich mit Recht, Gesetz und Verordnungen zu tun ;-)

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Ok.. also in jedem Fall versuchen die Leistungen zu beantragen? Wo ich mich vor scheue meine Kontoauszüge vorzulegen. Ich mag es nicht wenn dubiose Ämter meine Kontoauszüge haben, wer weiß wer die noch alles zur Auswertung bekommt.


    >Ich habe beruflich mit Recht, Gesetz und Verordnungen zu tun ;-)
    Puh... Respekt, wäre ja mal so gar nichts für mich.

  • Die Vorlage der Kontoauszüge ist eine einmalige Sache bei der Antragsstellung, danach bist du nur auf spezielle Anfforderung (z.B. bei begründetem Betrugsverdacht) verpflichtet, Nachweise zu bringen, die den Betrug widerlegen bzw. beweisen.


    Also bei Widerbewilligungsanträgen ist das Beilegen von Kontoauszügen nicht verpflichtend.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Okay, also nix regelmässiges... das geht dann ja noch. Wobei es einfacher wäre die Lohnbescheinigungen zu addieren, da ich fast alles via EC Karte erledige sind da sehr sehr viele Kontobewegungen. Was mir da dann Sorgen macht sind natürlich auch Bareinzahlungen, wenn Oma mal meint "Rente zu viel" zu haben. Die werden dann doch sicher mit einberechnet, oder?

  • Die Zahlungen von der Oma usw. werden auch (zum Teil ) angerechnet... kommt auf die Regelmäßigkeit und Höhe an

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • das habe ich nicht gelesen *g*

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • ;) nüx nüx *g*

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D