Altersrente

  • Hallo brauche DRINGEND hilfe!!!!!!!!!!!!1 Eine Bekannte hat ALG II beantragt und ist abgelehnt wurden. Und jetzt die Frage: Ihr Mann ist Renter, die Arge hat nun seine Rente durch 2 geteilt und ihr als Einkommen angerechnet , bei der Bedarfsberechnung haben sie den Mann komplett weggelassen. Wer kann mir da helfen???ß

  • Ich gehe davon aus, dass du so empfindest, jedoch intern folgende Rechnung zu Grunde gelegt wurde:


    632 € Regelbedarf für 2 Partner)
    +
    XXX € (angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung für eine 60m² große Wohnung)
    =
    Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft


    Von diesem Gesamtbedarf wurde das angegebene Einkommen (vom Ehemann) abgezogen.


    Im Berechnungsbogen wird nur die Ehefrau aufgeführt sein, da diese kein Einkommen angegeben hat und somit hilfebedürftig sein könnte. Da der Ehemann offensichtlich eine ausreichende Rente und die Ehefrau gar kein Einkommen erzielt, wurde zur Vereinfachung des Berechnungsbogen die hälftige Rente der Ehefrau als Einkommen zugeschrieben. Damit muss der Ehemann nicht nocheinmal mitberücksichtigt werden. Diese Form der (vereinfachten) Anrechnung erfolgt bei Bedarfsgemeinschaften, bei denen offensichtlich der eine Partner ausreichendes Einkommen für die GesamtBG hat.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Nein, da ein Rentner keine Werbungskosten und Altersvorsorgebeiträge hat, die er "absetzen" könnte.

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    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Die Sozialleistungen (KV, RV, AV ) werden bereits durch den Ehemann abgedeckt (Familienversicherung). Wenn eine Riesterrente besteht, könnte diese evtl. berücksichtigt werden.

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    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • m. E. wird die nur von Arbeitsentgeld, nicht jedoch von Lohnersatzleistungen, abgezogen.

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    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D