Vermittlungsvertrag mit privatem Arbeitsvermittler

  • Hallo,


    ein privater Arbeitsvermittler möchte, dass ich einen Vermittlungsvertrag unterschreibe. (bisher hab ich den Arbeitsvermittler noch nicht getroffen, hatte ihm nur meinen Lebenslauf geschickt bzw. Bewerbung auf bestimmten Job). Den unterschriebenen Vermittlungsvertrag soll ich nun ihm schicken.


    - Ist ein solcher Vermittlungsvertrag üblich?
    - auf was muss ich achten? was sollte drin stehen und was nicht.


    Im Vertrag steht z.B.:


    - "Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages dem Vermittler unverzüglich (innerhalb von 3 Arbeitstagen) den Vermittlungsgutschein (Original) zuzuschicken. Andernfalls behält sich der Vermittler die Inanspruchnahme von
    Schadensersatzansprüchen vor."


    - "Die Vermittlungsvergütung beträgt: _____________ €"


    - "Der Vertrag beginnt am __________ und endet mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages."


    - "Sollte der Beginn des vermittelten Arbeitsverhältnisses die Vertragslaufzeit bzw. die Gültigkeitsdauer des Vermittlungsgutscheins überschreiten, wird der Vertrag automatisch um diese Differenz verlängert. Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Erbringung eines aktuellen Vermittlungsgutscheins."


    - "Lässt der Auftraggeber die Frist zur Erneuerung des Vermittlungsgutscheines verstreichen und es kommt zu einer erfolgreichen Vermittlung, durch den Auftragnehmer, verpflichtet sich
    der Auftraggeber die Kosten in Höhe des neuen Vermittlungsgutscheines selbst zu tragen."


    Sind solche Punkte üblich und sollte man sowas unterschreiben? Zu welchem Zeitpunkt sollte man sowas unterschreiben?