Amt "verbietet" mir auszuziehen...

  • Hallo :D


    Meine Mom war heute mal (wieder) auf dem Amt. Sie hat sich dort erkundigt, was wäre, wenn Ich (21) jetzt ausziehen würde. Ich bin seit einem Jahr mt meinem Freund zusammen und noch in der Lehre. Wenn ich bei ihm einziehen würde, dann könnte ich BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen ;) .


    Das Amt hat zu ihr gesagt, das würde nicht gehen. Finanziell würde sie SCHLECHTER dastehen :confused: . Da habe ich zu ihr gesagt, das ich ja dann auch nicht nach meiner Lehre ausziehen dürfte, da das Amt ihr zum Leben nicht mehr Geld gibt, wenn ich ausziehe, unabhängig davon ob ich in der Lehre bin oder nicht...


    Entweder wissen die vom Amt selber nicht was die dort erzählen oder die haben keinen Bock irgendwelche Auskünfte zugeben. Per Telefon erreicht man ja auch dort keinen. :mad:


    Naja, meine Mom erkundigt sich mal bei einem Anwalt, wie die Rechtslage ist. Ich mein, das Amt kann mir doch nicht verbieten auszuziehen und meine Mutter finanziell schlechter dastehen zulassen...


    Grüßele datt Sarah

  • Beziehst du momentan ALG II? Oder reicht dein Gehalt aus der Lehre?


    Wenn du aus der Wohnung ausziehst, könnte deine Mutter wirklich einen Nachteil haben:


    Die Wohnung könnte dann nicht mehr angemessen sein. Dann werden nur die Kosten erstattet, die eine angemessen Wohnung verursachen würde. Den Rest hätte deine Mutter zu tragen oder sie muss umziehen.


    Dies ist aber der Einzige.


    Da du mit deinem Auszug nicht (mehr) ALG II beziehst, fällst du nicht unter die u25-Regelung. Daher kann dir auf keinen Fall der Auszug versagt werden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Soviel ich weiß, hat meine Mom 40 € für mich vom Amt bekommen. In meiner Lehre verdiene ich 325 €. Ich habe jetzt in der Lehre 45 € mehr bekommen
    ( im ersten Lehrjahr 281,21 €), das heißt, ich bin aus der Berechnung draußen. Das Kindergeld bekommt meine Mutter, damit sie die Rechnungen zahlen kann.


    Die vom Amt haben ihr dann gesagt, der Vermieter würde sie nicht rauswerfen solange er jeden Monat sein Geld bekommt, egal wieviele dort drinne wohnen. :eek:


    Ich möchte ja wenn ich ausziehe kein Hartz4 beantragen, sondern nur BAB. Mein Freund ist ja Vollverdiener.


    Aber ich kann ja nicht zu meiner Mutter sagen, sie soll ausziehen, damit ich endlich auf eigenen Beinen stehen kann ^^


    :D :D :D

  • Wie groß ist die Wohnung und wieviele Wohnen jetzt darin?

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    Gruss R.


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  • Ich gehe mal davon aus, dass es 75m² sind, denn die wären angemessen :-)


    Wenn du ausziehst, wären 15m² zuviel. Das ist Fakt, also würden nur für 60m² die Kosten übernommen (also 420 € in eurem Fall). Da du aber aus dem ALG II Bezug sowieso rausfallen wirst (Einkommensänderung bei dir), ist es unerheblich, ob du in der Wohnung bleibst oder ausziehst. Die Kosten von dir werden sowieso abgezogen. Du müsstest von deiner Lehre den Restbetrag der Miete und deinen Lebensunterhalt finanzieren. Das Amt spart also so oder so.


    Wenn du jedoch ausziehst, erhälst du zum einen das Kindergeld, dein Lehrgeld sowie die BAB.

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    Gruss R.


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