Trennung!Amt spioniert?

  • Hallo


    Ich habe da mal eine frage. und zwar geht es darum,dass ich im juni mit meinem freund zusammen eine wohnung gemietet habe.als er seinen hartz iv antrag gestellt hat, haben wir uns grad getrennt. ich hab nur meine wichtigsten sachen gepackt und bin zu ner freundin. logisch dass ich nach und nach auch den rest meiner sachen holen muss. also war ich bei meinem ex und packte ein bisschen zusammen.da es spät wurde und wir noch geredet hatten, habe ich auf der couch geschlafen.am nächsten tag (er war bei einem kurs vom amt) klingelte es und es waren 2 leute vom amt da, die gefragt haben, ob ich wirklich ausgezogen wäre. ich schilderte ihnen die situation, sagte auch die adresse, wo ich zur zeit bin. jetzt bekam mein ex ein schreiben vom amt, in dem stand, dass er gelogen hat und ich doch die ganze zeit in der wohnung gelebt habe.


    darf das amt das behaupten und ihm das geld kürzen, obwohl es nicht stimmt???

  • Nein. Die ARGE muss euch beweisen, dass ihr noch zusammen lebt. Wenn die Leistungen gekürzt werden, Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Okay, das hilft mir jetzt schon mal sehr viel weiter! Vielen Danke!!!! :-D Aber ich habe noch eine Frage....wenn mein Ex und ich uns jetzt des öfteren Treffen um zu reden, weil wir hoffen, dass wir das nochmal hinbekommen und das Leistungszentrum kommt vorbei und sieht mich, sagen die das ja wieder. Geht die das überhaupt was an?

  • Die ARGE hat kein Recht, die Wohnung zu betreten. Unverletzlichkeit der Wohnung (Grundrecht!!) Es gibt kein Gesetz der Welt, welches der ARGE Zutritt verschafft.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Bis ihr wieder zusammenzieht. Ihr müsst diese Veränderung mitteilen, dazu seid ihr verpflichtet.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Okay....klar, dass wir das dem Amt mitteilen, wenn wir wieder zusammen ziehen sollten.
    Jetzt kommts .... das amt meinte, sie hätten einen anonymen anruf gehabt, in dem jmd mitgeteilt hat, dass ich noch dort wohnen würde, deswegen waren leute bei der wohnung. und jetzt wird meinem ex das geld gekürzt, bis ER beweist, dass ich nicht mehr in der wohnung lebe! muss er das wirklich beweisen und darf das amt bis zu dem beweis sein geld kürzen???

  • Nein, er muss nur Widerspruch gegen die Leistungskürzung einlegen und mitteilen, dass dies nicht stimmt. Dann ist die ARGE verpflichtet, Beweise vorzulegen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Anwalt ist nur von Nöten, wenn die Leistungskürzung durchgeführt wird und Klage vor dem Sozialgericht dadurch notwendig wird. Also, solang nur eine "Ankündigung" vorliegt, muss kein Anwalt eingeschaltet werden. Erst wenn die Leistungen gekürzt werden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D