Lebensversicherung

  • Hallo,


    ich bin bis Juli nächsten Jahres ALG1 Empfängerin. Im Juni 2009 erhalte ich jedoch die Auszahlung meiner Lebensversicherung, die über dem Betrag von ca. 16.000 € liegt, die ich laut Gesetz anrechnungsfrei besitzen kann (?).


    Ab wann wird mir nun das ALG2 gestrichen? Ist es egal, wie ich das Geld anlege, es wird mir immer so angerechnet, dass ich die Summe erstmal "aufbrauchen" muss?


    Wichtiger: Mein Mann arbeitet zur Zeit und wird dies wohl auch noch eine ganze Zeit lang tun können. Wie viel darf er verdienen, damit ich ALG2 erhalte? Falls ich ohnehin dementsprechend kein ALG2 erhalte, darf ich ja mit der Auszahlung der Lebensversicherung schalten und walten, wie ich möchte, oder muss ich da etwas beachten?


    Ich bin derzeit gesundheitlich eingeschränkt und nahe am Rentenalter, daher werde ich wohl keine Arbeitsstelle mehr finden. Antrag auf Erwebsunfähigkeit läuft, wird aber von den zuständigen Behörden immer wieder abgelehnt, bzw die Ergebnisse werden so aufgeschrieben, dass ich eben gerade noch diese 3 Stunden mit vielen Einschränkungen arbeiten KÖNNTE; Widerspruch läuft. :rolleyes:


    Danke für die Antworten!

  • Wenn du ALG II beantragst und erwerbsgemindert bist (im ärztlichen Gutachten muss drin stehen max. 6 Std. am Tag), erhälst du die volle Erwerbsminderungsrente und fällst aus dem ALG II Bezug heraus.


    Dein Mann muss soviel verdienen, dass er deinen und seinen Lebensunterhalt (2x316 € monatl.) und die Gesamtmiete tragen kann, damit du aus dem ALG II Bezug herausfällst.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Und die Höhe der Miete ist dabei egal? Dazu zählen auch die Nebenkosten?


    Im Gutachten steht 6 Std mit Einschränkungen hab ich gerade gesehen, daher keine Erwerbsunfähigkeitsrente.


    Und wenn ich kein ALG2 bekomme, ist die Auszahlung meiner Lebensversicherung egal?

  • Wie gesagt, wenn du 6 und mehr Stunden am Tag arbeiten kannst (egal ob mit oder ohne Einschränkungen) hast du keinen Anspruch auf Erbersminderungsrente (Publikation: Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung). Wenn du mehr als 3 Stunden jedoch weniger als 6 Stunden arbeiten kannst, erhälst du die halbe Erwerbsminderungsrente. Besonderheit: bei ALG II Bezug die volle Erwerbsminderungsrente.


    Die Miete, wie ihr sie momentan zahlt. Wenn ihr diese nicht vollständig zahlen könnt, muss zunächst ein Wohngeldantrag gestellt werden. Wenn dieses nicht ausreicht, ist zu prüfen, ob die Wohnung angemessen ist. Erst dann wird geprüft, ob ALG II aufstockend gezahlt wird.


    ALG II Bezug ist immer nur der letzte Rettungsanker, wenn alles nicht mehr hilft und führt zu sehr einscheidenden Veränderung (Vermögen, Einkommen usw.)

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
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  • Ich habe noch eine 19jährige Tochter, die zu Hause wohnt. Gilt das auch für sie mit den 300 Euro, oder nur für meinen Mann und mich?


    Ich denke, dass er genug verdient, dass ich kein Hartz4 bekomme.


    Kann ich dann mit meiner Lebensversicherung offen umgehen?

  • Für deine Tochter werden als Bedarf 281 € gerechnet.


    Solang du kein ALG II beziehst, kannst du mit der Lebensversicherung machen, was du willst.

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