Unterhalt an die Arge erstatten

  • Betreff: Unterhalt an die ARGE erstatten


    Meine Ehefrau bezieht seit 1.10.2008 ALG II.


    Unsere Ehe ist seit 1997 nachweislich deuernd getrennt lebend.


    Unterhalt wurde von meiner d.g.l. Ehefrau nie gefordert und auch die ARGE forderte bisher nie eine Erstattung als Überleitung einer Unterhaltsforderung von mir.


    Seit dem Bezug von ALG II ab 01.10.2008 meiner d.g.l. Ehefrau fordert die ARGE nun das Einreichen meiner Vermögens- und Einkommensnachweise, um zu ermitteln ob ich unterhaltspflichtig bin, also an die ARGE erstatten muss.


    Mein monatliches Nettoeinkommen beträgt xxx,xx netto. Sonstiges Vermögen besteht nicht.
    Schulden ?
    Lebensversicherung ?


    Fragen dazu:


    1. Besteht eine Auskunftspflicht meinerseits an die ARGE ?
    2. Bis zu welchem Nettoeinkommen hat die ARGE Anspruch auf Erstattung ?
    3. Besteht ein Anspruch der ARGE auf meine Lebensversicherung ?
    4. Wird bei d.g.l. Eheleuten die Rente gegenseitig aufgerechnet ? Ab welchem Zeitpunkt ?
    5. Im Falle einer kurzfristigen Scheidung, bestehen weiterhin Erstattungsansprüche der ARGE an mich ?
    6. Hat im Falle einer kurzfristigen Scheidung meine d.g.l. Ehefrau Ansprüche auf meine Lebensversicherung ? Was ist wenn sie darauf verzichtet ?