Probleme mit Kontoauszügen wegen Autoverkauf...!?

  • Hallo John tagger!


    Also das ganze Programm, manchmal denke ich auf der anderen Seite sitzt einer von der ARGE der mich zu beschäftigen versucht, nen paar gibt's ja hier! Aber man wird ja nicht dümmer dadurcfh das man nach Lösungen schaut!


    Ich würde einfach ne eigene Bude nehmen, dann ist das Problem gelöst! Die muss die ARGE dann auch noch zahlen, dann stellste Dich vor die Tante und sagst : Tja, so sind die Gesetze - damit kennen sie sich doch Bestens aus, oder etwa nicht! Notfalls muss Deine Mumm eben auch Mietzuschuss oder Unterstützung beantragen! Die wollen es ja nicht anders! Die Wurst hat bekanntlich immer zwei Enden, man sollte mehr nach dem anderen Ende Ausschau halten wenn einem das angebotene Ende nicht glücklich macht!


    Gegen die Absage muss innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden! Hast Du das gemacht? Wenn nicht und die Frist ist um stell erneut einen Antrag , kommt die Antwort den hättest Du ja schon gestellt dann sag: Das war vor xMonaten, inzwischen hat sich meine Situation aber so und so verändert!


    Lass Dir diesen Antrag in Kopie aushändigen! Nirgends steht das man nicht erneut einen Antrag stellen darf!
    Ich denke das die Aussage von Advocat durchaus richtig ist, nur wenn das Geld erst mal durch die Verweigerung von Dir verbraucht wurde, wird sich daraus kein Schadensersatz gegen die ARGE ableiten lassen, weg ist weg!!!

  • Hallo Freunde,


    da bin ich mal wieder seit langem...! Habe gestern vom Jobcenter einem Brief erhalten wegen der Probleme vom Oktober (steht am Anfang des Thread Bereiches).


    Hatte ja auch Widerspruch eingelegt...jetzt steht hier:


    die von Ihnen angefochtene Entscheidung hebe ich auf. Damit wird Ihrem Widerspruch im vollem Umfang stattgegeben. Dies hat zur Folge, dass Ihr Leistungsanspruch erneut geprüft wird.


    Ich soll jetzt dieses HG Blatt (zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft) ausfüllen.


    Bei 1. steht:


    Erhält der Hilfebedürftige Leistungen, wie z. B. auch Unterkunft oder Verpflegung, von Verwandten, die mit Ihm in einer Haushaltsgemeinschaft leben? ja oder nein


    WENN NEIN, SIND WEITERE ANGABEN ENTBEHRLICH UND ES IST NUR NOCH DIE UNTERSCHRIFT ERFORDERLICH.


    Ich lebe mit meiner Mutter in einer Wohnung zusammen. Sie ist in Rente und ich habe nirgendwo Einnahmen. Weiss jetzt nicht genau ob ich ja oder nein ankreuzen soll. Wenn ja ankreuzen, steht hinten noch ob ich Essen Taschengeld usw. bekomme.


    Bei Nein müsste ich doch unterstützt werden, oder? Die Frage ist so komisch gestellt im Blatt!


    Bitte um Hilfe

  • Wenn du ja ankreuzt, wird die ARGE deinen Anspruch um die Höhe der unterstützenden Leistungen KÜRZEN!!!


    Damit wollen die nur ihren Kopf aus der Schlinge ziehen und sagen dir hinterher: Ja, sie sind ja nicht bedürftig, ihre Mutter zahlt ihnen doch das Essen/ die Unterkunft etc ...


    Also kreuz auf jeden Fall nein an, wenn deine Mutter für dich nicht weiterhin aufkommen will!


    Liebe Grüße,
    Jana