Nachberechnung ALG2

  • Hallo Leute,


    da ich seit dem 01.02.08 bei einer Zeitarbeit Tätig bin bekomme ich ALG2 als sogenannter Aufstocker.


    Wie sich jetzt erst rausgestellt hat wurde mir für die zeit seit Arbeitsaufnahme der ALG2 Bescheid falsch berechnet, ( ca. 220,-€/ Mtl. )


    Kann ich für die zeit vom 01.02 - Heute diesen Monatlichen Betrag als Nachzahlung Einfordern oder habe ich erst ab Aktueller Abrechnung diesen Anspruch.


    Es sind ja immerhin 1760,-€ wo mir in dieser zeit nicht gezahlt wurden.


    Nächste frage,
    sollte ich diesen Betrag ausbezahlt bekommen ist er Dan Abzugsfrei oder wird es als Sonder einkommen berechnet.


    Gruß


    Tommy

  • Halo,


    ich war heute bei einem Fachanwalt für Sozialrecht.


    diese teilte mir mit, das eine Nachberechnung nur innerhalb der Widerspruchsfrist von 1 Monat ab Erhalt des Bescheides möglich ist.


    Habe aber den letzten bescheid am 18.08.08 bekommen und somit ist die Frist Abgelaufen.


    Ich muss somit bis zum nächsten bescheid warten und diesem kann ich dann schriftlich widersprechen.


    Alles was vorher war hat keine Einspruchsberechtigung mehr.

  • Nochmal: Stell einen ÜBERPRÜFUNGSANTRAG nach § 44 SGB X!!! Dieser Antrag kann gestellt werden, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist und sich dann doch herausstellt, dass ein Bescheid fehlerhaft ist!!! Ein Anwalt für Sozialrecht müsste aber sowas wissen!!

  • du musst doch sicherlich jeden monat deinen verdienstnachweis einreichen oder eine einkommensbescheinigung vom arbeitgeber? anhand dieser nachweise kann und wird normalerweise auch dann immer ein änderungsbescheid erstellt. sprich in der arge vor, mit all deinen lohnnachweisen. am besten machst du einen termin zur leistungsberatung.

  • Hallo,


    selbstverständlich habe ich jeden Monat die Lohnabrechnung als Kopie an das AGAS geschickt. Dazu habe ich auch eine Auflistung der Gefahrenen KM im Arbeitsmonat gelegt.


    Einen neuen bescheid habe ich seit 3 Monaten nicht mehr bekommen.


    Auf Telefonische anfrage His es nur von der AGAS " Sobald wir zeit haben, werden wir Ihren Fall bearbeiten"


    Bei einem Persönlichen Termin auf der AGAS sagte die Sachbearbeiterin nur: Sie habe keine Akteneinsicht und könne mir nicht weiter helfen.


    Jetzt habe ich einen andren Anwalt für Sozialrecht eingeschaltet. So kann es nicht weitergehen.


    Gruß

  • Man hat dich abgewimmelt, lass es dir nicht gefallen. Du hast die Möglichkeit zum Sozialgericht zu gehen und eine Einstweilige Anordnung zu stellen oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Landrat.


    Wenn die Dame keine Akteneinsicht hat, dann muss sie die Akte holen!!!!