Absage für Kinderbetten

  • Hallo,
    ich war dreizehn Jahre selbständig und bin seit einem halben Jahr aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten arbeitslos. Ich habe vier Kinder, 21,11 und zweimal 3 Jahr alt. Die jüngsten wachsen sehr schnell und klagen bereits über Rückschmerzen, weil die Betten zu klein sind. Meine Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es sich beim Wachstum (meiner Kinder) nicht um einen plötzlichen Prozess handele und dass dies durch die Regelleistung gedeckt sei. Verwiesen wurde auf §§23 Abs.1 i.v.m.20SGB II.


    Diese Situation ist sehr schwierig, weil die Regelleistung gerade so für den Alltag ausreicht und würde mich über Rat sehr freuen.


    Katharina