Anrechnung Urlaubsgeld

  • Hallo ich bin neu hier und ich hoffe ich erhalte hier Antworten auf meine Fragen.


    Ich bilde mit meinem Vater zusammen eine BG.Meine Vater erhält voll ALG 2 und ich habe eine Ausbildungsstelle.
    Ich habe eine Ausbildungsvergütung von knapp 500 Euro.
    Ich werde bei meine Vater mit angerechnet was ja in Ordnung ist.Mein Vater erhielt seinen Regelsatz und die Hälfte der Miete.
    Bei mir wurde ja mein Geld angerechnet und das Kindergeld so das ich nur noch einen Mietbedarf von 29 Euro hatte.
    Im Juli habe ich Urlaubsgeld erhalten.Wir haben nach erhalt der Lohnabrechnung diese auch Ordnungsgemäß an das Jobcenter geschickt.


    Nun kam aber ein Anhörungsbogen mit dem Hinweis das ich überzahlt worden wäre.So weit so gut.


    Das ich dem Anteil für Unterkunft und Heizung überzahlt worden bin sehe ich ja ein.


    Aber mein Vater erhielt ebenfalls den Bogen und darin schreib man ihm das er mit der Leistung zum Lebensunterhalt überzahlt worden sei weil ich ei höheres Einkommen erzielt habe.



    Nun möchte ich folgendes wissen.
    Das ich für die hälfte der Miete aufkommen muß ist mir schon klar.Diese Kosten hätte ich auch wenn ich alleine wohnen würde.


    Aber ist es richtig das meinem Vater weil ich mehr verdient habe Leistungen vom Lebensunterhalt(Regelsatz) abgezogen wird.
    Wieso muß ich meinen Vater die Kosten zum Lebensunterhalt ersetzten.


    Ich hoffe ich erhalte hier eine Antwort ,ich muß diesen Bogen bald zurückschicken.