Hartz4 und selbtändige Tätigkeit

  • Hartz4 und Selbständigkeit möglich? 3

    1. Ja (2) 67%
    2. Nein (1) 33%

    Hartz4 und selbstständige Tätigkeit vereinbar?
    Ich bekomme Hartz4 und bin nebenberuflich Imker.Inwieweit kann ich eine selbständige Tätigkeit beginnen,ohne vollständig kein Hartz4 mehr zu bekommen.meine Lebensgefährtin bezieht auch Hartz4 und wir haben ein Kleinkind.

  • Hallo Renipaule!


    Und das beim letztjährigen Bienensterben?! Oje, das Du das als freiberufliche Tätigkeit betreibst verstehe ich nicht!
    Bringt das denn soviel ein?


    Also in meiner Kindheit hatten wir einen Nachbarn und der hatte über 30 Bienenvölker aber davon zu leben, das hat selbst der nicht geschafft!


    Ich denke mal als Hobby kannste das wohl deshalb nicht mehr betreiben,weil Dir das Ordnungamt ab 6 Völkern einen Nutzung unterstellt die über den Bedarf der Eigenversorgung hinaus geht!


    Dann Gründe doch einen Verein (brauchste in der Regel 6 oder 7 Leute für)"Verein zum Schutze aussterbender Nutztiere" z.B., kannste ja mit Vater,Mutter,Onkel und Tanten gründen,bleibt somit in der Familie!


    Ansonsten kommt doch immer der Scheiss mit der Kammer, die zur Ermittlung möglicher Einnahmen Schätzungen als Vorgaben für die ARGE zur Ermittlung Deines möglichen mtl. Einkommens abgibt und wenn Du diese Kohle dann nicht regelmässig erwirtschaftest, Du mit einem Minus aus dem restlichen Leistungsbezug kommst.


    Die finden immer was um blos nichts zahlen zu müssen, hier ist schon eine Anrechnung von 20€ auf den Regelsatz im Gespräch für den Fall das jemand Lebensmittel von der Tafel erhält!


    Nimm doch mal son Schwarm im Korb mit ins Büro von dem Sachbearbeiter, der kann dann ja vor Ort ermitteln wieviel Leistung von so einem Volk erbracht wird und was er Dir dafür streichen darf!


    Ihr müsst agressiver werden, wenn der Staat so einen Mist auflistet!


    Gruß

  • Noch was,


    die Maximale Förderung eines ALG II ind ie Selbstständigkeit dürfte sich nach meinem Kenntnisstand auf €3000 belaufen!


    Damit kannste meist gleich wieder zumachen, denn die meisten ARGE'n fordern schon nach 14 Tagen bzw. 4Wochen die ersten Zahlen hinsichtlich der Kostendeckung!


    Gruß

  • Vom Gesetz her vorgesehen und daher möglich - JA


    Von der praktischen Umsetzung her - Ein klares "NEIN"


    Heisst das die die sich diesne Schwachsinn ausgedacht haben, von Betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten keine Ahnung haben und erst recht nicht von den Bestimmungen um die Sozialgesetzgebung in punkto HARTZ IV


    In aller Deutlichkeit : DILETANTISMUS und IDIOTENTUM waren dafür verantwortlich und selbstverständlich ein BASTA-KANZLER und ein NACHTSCHWÄRMER dersich zuviel von den Zuhältern abgeschaut hat!


    Horst Grunert