Härtefall nicht bei den eltern wohnend

  • hallo,
    ich bräuchte dringend einen rat und zwar ist es mir aus grvierenden persönlichen gründen nicht möglich bei meinen eltern zu wohnen (bin mit 15 in ein heim gezogen)
    mein ehemaliger sachbearbeiter vom jugendamt bestätigt dieses...
    da ich unter 25 bin habe ich laut bafög sachbearbeiterin nur einen anspruch auf 212€ da ich ja theoretisch bei meinem vater wohnen könnte
    gibt es da eine härtefallregelung auf die ich mich beziehen könnte?
    (mein vater lebt in einem pflegeheim hat gesetzliche betreuung aber noch einen eigene wohnung)


    dachte an §14a Zusatzleistungen in Härtefällen