Arbeit auf Rechnung???

  • Hallo Zusammen.
    Ich habe folgendes Problem:
    Ich habe heute den Antrag auf ALG2 gestellt. Ist also noch nicht bewilligt.
    Ich habe jetzt die Möglichkeit diesen Monat an 4 Tagen zu arbeiten. Hier muss ich eine Rechnung schreiben. Es handelt sich um eine EINMALIGE Tätigkeit, bei der ich knapp 300,- verdienen würde.
    Geht das überhaupt, dass ich auf Rechnung arbeite und darf ich überhaupt so "viel" verdienen?
    Bitte um Hilfe!!!

  • Du darfst verdienen, soviel du möchtest/kannst!


    Allerdings musst du jeden Verdienst melden. In deinem Fall wird das Einkommen vermutlich auf den Bewilligungszeitraum verteilt, so dass dir keine Abzüge drohen sollten, wenn es dein einziges Einkommen bleibt.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Und was ist mit Gewerbeanmeldung - Freiberuflichkeit ect. ! Ich denke ohne, ist das vielleicht sogar "Schwarzarbeit" denn Rechnung schreiben hört sich so nach Kosten absetzen an! Man muss natürlich keine Mehrwertsteuer als Privatperson ausweisen aber Rechnung ?????? Unterliegen Dienstleistung nicht auch der Mehrwertsteuer-Pflicht? Denke schon, oder?

  • Horst, stimmt, das hatte ich übersehen.


    Wenn er eine Rechnung ausstellen muss, ist zu klären, ob er Freiberufler oder Gewerbetreibender wäre und ob er es anmelden muss. Es kann allerdings sein, da sein Verdienst unter 400 EUR bleibt, dass er es genau wie einen 400 EUR-Job noch nicht einmal beim Finanzamt melden muss.


    Was die MwSt angeht, so fällt das unter die Kleinunternehmerregelung. Wer als Selbstständiger unter 17.500 Umsatz im Gründungsjahr bleibt, kann sich von der Umsatzsteuerbefreien lassen, darf dann weder Vorsteuer abziehen noch MwSt ausweisen. Weist er doch MwSt aus, muss er sie auch ans Finanzamt abführen.


    ICh würde mich einfach mal bei Gewerbeamt oder Finanzamt erkundigen, oft reicht in solchen Fällen ein Telefongespräch.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo,


    er sollte vor allen aufpassen was er macht.


    Wenn bei dem Job, den er macht etwas kaputt gehen sollte, haftet er als "Unternehmer" dafür.
    Darauf sollte er auch achten. Kann nämlich dann teuer werden, da er keine Absicherung in Form einer Betriebshaftpflicht hat. Beispiel:


    Er putzt auf Rechnung die Wohnung und schmeißt dabei eine teure Ming-Vase runter.
    Er haftet für den Schaden und dafür muss man lange putzen.


    Ach ja hatte ich vergessen. Wenn er eine Gewerbeanmeldung benötigt, geht bis zu 3 Monate rückwirkend.


    Gruß klaus

  • Hallo Klaus,


    guter Hinweis, aber es müssen ja nicht immer mingh Vasen sein! Ich hatte hier mal einen Fall ich denke den sollte man mal schildern. Ein Freund / guter Bekannter ist gelernter Fliesenleger. Ich war nur 1 Jahr in einer Jungarbeiterklasse und wir haben in Osnabrück in der kleinenGildewart ein Fachwerkaus in der Berufsschulzeit ein Fachwerkhaus aufgebaut. Mit dem bischen was ich da gelernt habe hatte ich scheinabr mehr Wissen wie dieser im grunde gute aber etwas dusselige Mensch. Das musste ich beim Umzug eines Freundes feststellen bei dem er so allerhand tapeziert hatte und natürlich auch das Bad gefliesst hat. z.B. habe ich gelernt das man Zuschnitte also halbe Fliesen nicht unbedingt im Sichtbereich enden lässt, sondern da wo man bei Eintritt in den Raum am wenigsten hinsieht, oder das mannicht vom Boden nach oben fliesst um dann bei einer gewissen Endhöhe festzustelen das alles etwas schief aussieht weil der Fußbaden uneben ist!


    Aber wie gesagt, besagter Freund war doch wohl keine so handwerkliche Leuchte trotz abgeschlossener Ausbildung! Er hat dann ja auch einige Jahre in dem Job gearbeitet und als der letzt Chef in Insolvenz ging hat er quasi ne ganze Menge an Handwerkssachen übernehmen können und hat dan angefangen mit Innenausbau so an den Wochenenden bei guten Bekannten.


    Irgendwann wurde er aber auch arbeitslos und wie es so ist auf'm Amt : Mensch sie könnten sich doch selbstsändig machen bei diesem Beruf und als Anreiz lockt dann sogar ein städtisch vergebener Auftrag.
    Jooh Klasse selbstständig und die Kohle die Brutto rein kommt ist auch gleich netto wieder draussen weil man neben den Materialkosten auch noch was zu beissen braucht und das Amt freut sich, Statistik kostengünstig bereinigt!


    Tja aber Finanzamt und Krankenversicherung sind ja nunmal nicht die Caritas, also mein Freund her mit der Kohle und schwupps - ach oh gott ist die Ich AG im Pott. Arbeitslosengeld nee sie könnten höchstens Soziialhilfe bekommen guter Mann! Na ja und die Schulden (Schätzung vom Finanzamt, über 1 Jahr keine KV Beiträge gezahlt, Kammerbeiträge gepfändet) woher auch drücken. Gewerbeschein hat man ja noch also Nebentätigkeit bei der ARGE angeben, will ja nicht als Schwarzarbeiter oder faule Sau in der Gesellschaft angesehen werden und auf Nachfrage eines guten Bekannten ob man denn auch ein Dachfenster (so ein Kippfenster) einbauen könne großmundig und arbeitsgeil dies anzupreisen.


    Und dann hörste das man den Kerl sucht, weil beim Dachfenstereinbau ja ein Balken rausgesägt werden muss, damit das Fenster in der entsprechenden Größe überhaupt ins Dach eingebaut werden konnte, hat er ja auch alles gemacht, aber irgendwie doch nicht so richtig perfekt aus Sicht des Eigentümers, der plötzlich feststellen musste das der Dachstuhl irgendwie in Bewegung geraten ist und das Dach einzustürzen drohte. Bisheriger Schaden über 7.700€ klar das die arme Sua sich da verpissen musste!


    Auch gut das man für den Einbau ganze 200€ Bruttoverdienst vereinbart hatte!


    Tja soviel zur immer so toll dargestellten Selbstständigkeit, das einzige was daran Selbstständig ist ist die Tatsache das man sich aus dem Staub machen musste!



    Gruss