Überprüfungsantrag

  • Hallo,


    ich habe eine Frage und zwar haben wir ein Überprüfungsantrag nach §44 SGB X gestellt. mein Mann arbeitet aber erst seid 26.03.2007 wieder, leider war er vorher 4 Jahre arbeitslos.


    Wir hatten versäumt "Widerspruch " zu stellen, darum der Antrag wegen Überprüfung . Nun will das Amt aber von uns von 2004-2007 die Einkommensbescheide haben.


    Was soll das eigendlich, denn die haben von mein Betrieb eine Jahresbescheinigung erhalten und immer der Arge übergeben, arbeite 15 Std. die Woche im öffendlichen Dienst, seid 2002. Lohnbescheinigungen wurden auch jeden Monat von uns belegt bei der Arge.
    Die Überprüfung wurde von uns begründet mit dem Aufhebungsbescheid vom 23.07.2008


    Wegen Fahrgeld vom Arbeitgeber wurde die Leistung eingestellt. Mit Fahrgeld hat mein Mann aber nur 1100,00€- Zeitarbeit und das im Schichtsystem.


    Hat die Arge das Recht dazu von 2004 an die Unterlagen nochmals zu verlangen?
    Wer kann helfen.
    Danke


  • hallo!


    da ihr, wie ich es jetzt rauslese, seit 05 hartz 4 bezieht, hat die arge selbstverständlich das recht die bescheide einzusehen.


    und wenn, wie ich vermute, einkommenssteuererstattungen darunter sind, könnt ihr mit einer entsprechenden überzahlung rechnen, soll heissen:


    geld zurück zahlen!


    vg!

  • :)Danke für die Antwort.
    Die Arge ist sauer, denn eigendlich läuft ein Verfahren übers Sozial-Gericht. Im ersten Halbjahr 2005 wohnten noch unsere Kinder bei uns, da wurde die Miete falsch gezahlt. Dann mußten wir umziehen durch auszug der Kinder und hatten keine passende Wohnung gefunden nur über ein Markler und die Courtage muss die Arge zurück zahlen dafür gibt es ein Urteil.
    Diese hatte unser Anwalt beim Greicht eingereicht und der Richter verlangte eine Vergleichszahlung. Nun kam ja die Arge der Überprüfungsantrag zugute.


    Wir haben ja nur für 2007 eine Steuerrückzahlung und die haben auch nicht wir , sondern unser Treuhänder denn wir haben Private-Insolvenz und das weiss auch die Arge.


    Die ganze Berechnung der Arge ist falsch, schon der Freibetrag den man abgezogen bekommt wurde zu niedrig berechnet. Der wurde vom Netto abgerechnet und nicht vom Brutto.


    Dann hat die Arge Urlaubs oder Weihnachtsgeld für den laufenden Moant berchnet und wir mußten Zurückzahlen. Sie hätten es aufs Jahr Berchnen müssen.


    Gruss