Hallo und guten Tag alle zusammen,
ich bin 49, weiblich und noch der absolute Frischling hier im Forum.
Habe jetzt im Anschluß an ALG I eine Antrag auf ALG II gestellt.
Ab dem Jahr 2000 wurde mir ein GdB von 30 % bescheinigt und ich habe
einen Änderungsantrag (Verschlechterungsantrag) beim Versorgungsamt gestellt
Über diesen Änderungsantrag ist noch nicht entschieden.
Meine Frage: Muss ich dies jetzt bei der ARGE angeben? Oder erst ab 50%
Macht es Sinn, noch vor Bescheidung einen Antrag auf Erwerbsminderung
zu stellen, so quasi schon mal prophylaktisch, oder ergeben sich daraus
unter Umständen Nachteile?
War vielleicht jemand schon in gleicher Lage und kann dazu Tipps
oder Hinweise geben.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Mim