Änderungsantrag Schwerbehinderung

  • Hallo und guten Tag alle zusammen,


    ich bin 49, weiblich und noch der absolute Frischling hier im Forum.


    Habe jetzt im Anschluß an ALG I eine Antrag auf ALG II gestellt.
    Ab dem Jahr 2000 wurde mir ein GdB von 30 % bescheinigt und ich habe
    einen Änderungsantrag (Verschlechterungsantrag) beim Versorgungsamt gestellt


    Über diesen Änderungsantrag ist noch nicht entschieden.


    Meine Frage: Muss ich dies jetzt bei der ARGE angeben? Oder erst ab 50% :confused:


    Macht es Sinn, noch vor Bescheidung einen Antrag auf Erwerbsminderung
    zu stellen, so quasi schon mal prophylaktisch, oder ergeben sich daraus
    unter Umständen Nachteile?


    War vielleicht jemand schon in gleicher Lage und kann dazu Tipps
    oder Hinweise geben.


    Vielen Dank schon mal im Voraus.


    Mim