1. Monat keine Zahlung?

  • Hallo!
    Ich arbeite seti dem 15.3.08 bis zum 31.12.08. Zu dann wurde mir gekündigt.


    Ich habe jetzt schon zum 1.1.09 meinen Hartz IV Antrag gestellt. vor dem 15.03.08 hatte ich bereits Hartz IV bezogen.


    Jetzt meinte die Dame im Jobcenter sie wird wohl die erste Zahlung sprich Januar aussetzen, da ich ja ajm 31.12. noch Arbeitslohn erhalte.


    DARF DIE DAS=?:confused:


    Zum einem beim Übernag Alg I/Alg II bekommt man ja auch am letzten noch Alg 1 und gleich für den nächstenMonat im voraus ALg II. Ist ja genauso.


    Ferner darf ich ja pro Lebensjahr 150 € ansparen, habe aber z ZT. nichts gespart. WEnn ich nun sage, der Dezemberlohn ist mein Erspartes/wird meine Rücklage für evtl. Reparaturen während ich Hartz IV erhalte?Mir kann doch keiner vorschreiben, wofür ich mein letztes gEhalt verwende, oder`?:(


    Wäre lieb, wenn mir jemand helfen kann.
    Pinky

  • Hallo pinky 13!


    Tja und ich denke wenn Du am 31.12.08 dein Gehalt für den Monat Dezember erhalten hast musste doch erst mal die Schulden bezahlen, so wie das doch seit Deinem Arbeitsantritt im März die Regel war; musstest Du Dir doch von allen möglichen Leuten etwas borgen um zur Arbeit zu kommen, die Miete bezahlen und was zum Essen zu kaufen.


    Erst kommen die Leute ddie Dir in dieser Zeit geholfen haben, die ARGE hat Dich doch nur verarscht, oder wie war das mit zuviel erhaltenen Leistungen und nicht gezahltem Eingliederungsgeld?


    Wehren Leute ihr müsst das langsam mal lernenm immer und immer wieder geegn diese Praktiken rigerous vorgehen, soi wie die gegen jeden ALG II Bezieher vorgehen.


    Ab 01-01.2009 steht Dir ALG II zu und ALG II wird als Vorausleistung gezahlt !


    Da soll sich auch die gute Dame der ARGE mal schön dran halten die Bedürftigkeit besteht ab dem 01.01.2009 und der Lohn geht vollend für die Schulden drauf!


    Gruss


  • hallo!


    mal was grundsätzliches:


    beim alg2 gilt das sogenannte zuflussprinzip, d.h. einkommen MUSS in dem monat angerechnet werden, in dem es erhalten wurde.
    d.h, dass wenn wie in deinem fall du am 31.12. deinen letzten lohn bekommst, dir der NICHT auf den januar 09 angerechnet werden darf!!


    somit hast du ab 01/09 anspruch auf alg2 (vielleicht hat deine sb da was falsch verstanden, zur not zum vorgesetzten gehen!)


    vg!