arbeitseinstieg und dann???

  • Moin,


    wichtiger Hinweis: beim ALG II (anders als z.Bsp. beim Wohngeld) ist wichtig, wann das Einkommen zufließt (nennt sich Zuflusstheorie im Verwaltungdeutsch).
    Geregelt ist die Anrechnung von Einkommen in §§ 11 und 30 SGB II sowie in der dazu ergangenen ALG II - Verordnung.


    Bsp: Deine Mutter fängt am 01.12. 08 an zu arbeiten, das Einkommen wird vom Arbeitgeber aber lt. Arbeitsvertrag (regelmäßig) erst zum 1. des Folgemonats oder später ausgezahlt. Somit verfügt Deine Mutter erst ab Januar 2009 über Einkommen aus der Beschäftigung und für Dezember 2008 besteht Anspruch auf SGB II - Leistungen in voller Höhe.


    Fließt das Einkommen aber bis 31.12.2008 zu, ist es auf die Leistungen im Dezember 2008 anzurechnen.