Aufhebungs-und erstattungsbescheid

  • Hallo !
    auch bitte um hilfe
    folgendes,ich habe im juli 08 meine private rentenversicherung(lief von januar 2000 bis juli 2008) aufgelöst,mit abzug durch frühzeitige löschung und zahlung von überschußbeteiligung bekam ich dann das geld auf mein girokonto,der überschuß lag bei 254,91 eur. jetzt mußte ich einen neuen wiederbewilligungsantrag einreichen und erhielt einen brief vom amt das ich im juli zuviel alg2 erhalten habe und dies zurückzahlen muß.es handelt sich genau um die 254,91 eur weil dies als einkommen zählen würde.ich bin 41 jahre alt und kann ja somit ein "vermögen" von 41x150eur=6150,00eur besitzen,was ich aber nicht habe,nur eben die rückzahlsumme ca 5010,00 eur+254,91.Hat die agentur recht oder kann man widerspruch einlegen.danke im vorraus
    Jörg