Freibeträge beim Einkommen

  • Hallo allesamt,


    vorweg tolles Forum. Wenigstens gibt es hier ein bisschen Solidaritätsgefühl.


    Ich habe eine kleine Frage und hoffe auf deren Beantwortung:


    Ein paar Eckdaten vorweg:
    ich bin arbeitslos und erwerbsfähig, meine Frau ist Rerendarin (Beamtin).
    Einkommen meiner Frau 1190€ brutto. Miete zahlen wir 372€, hierin sind die Heizkosten
    in Höhe von 42€ enthalten. Wir haben ein Auto zahlen hierfür jährlich 321€ Steuer und 242€ Versicherungsprämie. Meine Frau fährt täglich 27 Km zur Arbeitsstätte. Sie muss auch berufsbedingt
    eine private Haftpflichversicherung (dienstlich) abschliessen, monatl. 7,45€. Da die Schule
    die Fotokopiekosten auf die Lehrer abwälzt zahlt sie hier monatl. nochmals ca. 20€. Zudem
    müssen wir in den nächsten Tagen Lehrbücher im Gesamtwert von 1000€ bestellen.
    Zur Unterichtsvorbereitung braucht sie auch noch einen Laptop.
    Sie hat vor kurzem eine priv. Krankenversicherung abgeschlossen, monatl. Beitrag ca. 100€.


    Ich habe bei unserem aktuellen Antrag alle Einnahmen und auch Ausgaben wie oben
    erläutert angegeben. Nach VIERWÖCHIGER Bearbeitungszeit haben wir nun folgenden Bescheid
    bekommen.



    Regelleist 632
    Unterkunft 372
    Bedarf 1004


    Einkomen Ich Frau
    Netto 0 1190
    freibetrag 0 279
    Bereinigung -30 -30
    ----------------------------------------------------------------
    Erwerbseinkommen 0 911


    Sicherungs d. Lebensunterhalts 632
    Erwerbseinkommen 911
    Bedarf n.
    Einkommensberüchsichtigung 0
    Einkommensüberhang 279


    Kosten Unterkunft:
    Unterkunft 372
    Einkommensüberhang -279
    ---------------------------------------------------
    zustehende Kosten 92



    Ergo erhalten wir 92€ Hartz4 .



    Nun habe ich an versch. Stellen H4Rechner bemüht
    und differenzierte Ergenisse bekommen.
    Nach inwendiger Recherche stellte sic heraus, dass
    sich seit 2005 die Gesetzeslage geändert hat.
    Seit dem wird ein pauschaler Betrag als Freibetrag
    vom Bruttoeinkommen abgezogen. Zuvor war das
    Nettoeinkommen relevant.


    Meine Frage nun, wie kann ich höhere Freibeträge
    auf das Einkommen meiner Frau geltend machen?.

  • Die 30 € werden nur bei deiner Frau berücksichtigt.Die Freibeträge werden vom Brutto errechnet und vom Netto abgezogen. Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit mehr Freibetrag zu bekommen. Im übrigen werden bei den Heizkosten nicht die vollen Kosten übernommen, es sei den ihr heizt mit Strom bzw. habt für die WW-Kosten einen Durchlauferhitzer.

  • Das ist schon so in Ordnung wie das Amt das berechnet hat.Die Kosten z.B. für euer Auto brauchst du gar nicht anführen die finden eh keine Beachtung.Was die Kosten für Bücher betrifft da muß ich mal sagen man bekommt keinen cent für die Schulmaterialien für Kinder was teilweise nicht gerade wenig ist was die Schulen da manchmal verlangen warum soll dann ein Lehrer die Kosten erstattet bekommen?Fraglich für mich ist ob eine private Krankeversicherung notwendig ist.Bei Bezug von ALG2 muß man seine gesamten Kosten überdenken und sparen wo es nur geht.