brauche mal eure hilfe...

  • hallo zusammen,


    ich fass mal meine situation kurz zusammen:
    also letztes jahr hat mein mann ein jobangebot in portugal erhalten. er hat sich also hier in deutschland abgemeldet und unsere 2 gemeinsame kinder auch. dort hat er sich dann angemeldet, die kinder auch, damit sie dort zur schule gehen (sind 9 und 6 jahre alt).
    ich habe mich bei meinem eltern angemeldet beim ortsamt, weil ich noch einige sachen hier erledigen mußte (srpich auto abmelden etc....) habe aber teilweise hier und dort gelebt. (mehr in portugal als hier in deutschland)


    da sein vertrag da bald endet und ich hochschwanger bin (36. ssw), haben wir gedacht, ich fliege im voraus und bekomm das kind hier. im moment wohne ich bei meinen eltern, die mich soweit unterstützen. (verpflegung etc)


    nun war ich bei der arge um alg II zu beantragen. da ich aber mehr zeit im ausland gewohnt habe, ist somit meine "aufenthaltsgenehmigung" nicht mehr gültig (???) obwohl ich unbefristet drauf stehen habe. ich bräuchte eine freizügigkeitsbescheinigung. (ddie ich ja nicht erhalte, weil länger im ausland gelebt)


    bekomme ich denn wirklich keine leistungen??? (will wenn das kind da ist, vom elternhaus ausziehen)
    kann wer helfen??


    vielen dank


  • hallo!


    hmm, da kann ich dir nur raten beim ausländeramt vorzusprechen und das mit deiner aufenthaltsgenehmigung schnell zu klären.


    fakt ist jedenfalls, dass du ohne gültigen aufenthaltsstatus leider keinen anspruch auf leistungen nach dem sgb2 hast.


    trotzdem: vg!