Streichung der Leistung wg. Wohngeld????

  • Grüße,
    folgendes Problem: ich bin alleinerziehend und habe ALG II bewilligt bekommen. Für meine Tochter erhalte ich kein Geld, da sie mit Unterhalt und Kindergeld quasi ihren Bedarf selbst decken kann. Nun wurde ich aufgefordert, für sie Wohngeld zu beantragen. Die angegebene Frist habe ich leider versäumt, weil mir Unterlagen als Nachweis fehlen. Als Konsequenz wurde mir nun die Leistung für Dezember vollständig versagt. Also weder Miete noch sonstige Kosten, vom Leben ganz zu schweigen ist möglich. Geht das, das die mir die Leistung so komplett streichen? Selbst mit Wohngeld für meine Tochter, würde ich aus dem Leistungsbezug nicht rausfallen. Wird die Leistung für Dezember nachgezahlt? Denn es wird ja dann doppelte Miete fällig im Januar. Wie da Weihnachten aussehen soll ist mir schleierhaft. Wie soll ich mich verhalten???? Brauche dringend Hilfe und bin für jede Antwort dankbar.


    LG
    bea70

  • Du solltest persönlich in der ARGE vorsprechen und dir die Einstellung der Leistung erklären lassen denn sie können dir nicht einfach so nichts mehr zahlen wenn sie schon deine Tochter aus dem Leistungsbezug rausnehmen.Ansonsten würde ich an deiner Stelle im Sozialamt vorsprechen und dort Hilfe erbitten.