ALG II Anspruch bei Teilzeitjob nach §15 Abs.5 BEEG ?

  • Guten Morgen an Alle,


    ich habe derzeit einen Vollzeitjob. Meine Freundin studiert und bekommt derzeit eine Halbwaisenrente in Höhe von 173 €. Wir bekommen derzeit keine staatlichen Leistungen.
    Wir wohnen zusammen und erwarten zum 01.05.2009 ein Kind.


    Soweit so gut 


    Sie wird dann ab dem kommenden April einige Erziehungssemester in Anspruch nehmen, wodurch Sie einen Anspruch auf ALG II erwirbt.


    So nun zu meiner eigentlichen Frage. Ich beabsichtige meinen Job für ein Jahr nach
    §15 Abs. 5 des Bundeselterngeld- und Elterngeldgesetztes auf 20 h die Woche zu verringern.


    Durch die Verringerung meiner Arbeitszeit verringert sich natürlich auch unser gemeinsames Einkommen auf eine Summer welche unterhalb des Bedarfssatzes liegt. Somit müssten wir theoretisch Anspruch auf Ausgleich unter Berücksichtigung meiner Freibeträge (welche durch den Job entstehen) und Ihrer Halbweisenrente haben.


    Laut ALG II Rechner im Internet sollte das auch klappen.


    Fraglich ist für mich jedoch, ob das Arbeitsamt mir irgendwelche „Vorwürfe“ machen kann, da ich ja quasi selbst um eine Teilzeitstelle gebeten habe und nur deshalb in den ALG II Anspruch rutsche.


    Vielleicht kann mir diesbezüglich jemand helfen.



    Vielen Dank


  • hallo!


    nöö, wie du ja schon selbst geschrieben hast, wird euer künftiges einkommen angerechnet.
    wenn du dann "papazeit" nehmen möchtest, ist das dein gutes recht & selbst wenn vorwürfe kommen sollten (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann), euer bedarf muss gedeckt werden und die differenz wird gezahlt.


    vg!