Übernahme der Wohnungs- und Heizkosten gestrichen

  • Ich kenne mich als Nicht-Deutscher (auch nicht in Deutschland wohnhaft) mit der deutschen Sozialhilfegesetztgebung nicht aus, möchte aber meine alleierziehende Freundin unterstützen und wende mich darum mit folgender Frage an euch:


    Die Regelleistungen betragen nach meinen Recherchen für sie € 351 plus je € 211 für ihre beiden Kinder. Macht einen Gesammtbetrag von € 773. Zusätzlich dazu besteht Anpruch auf erstattung der Wohnungs- und Heizungskosten. Das wurde bisher auch immer bezahlt.


    Sie erhält für ihre zwei Kinder je € 154 Kindergeld, € 300 Elterngeld, € 125 Unterhalt für das eine und € 196 für das andere Kind. Zusammen ergibt das einen Gesammtbetrag von 929 € der soweit ich das bisher verstanden hab anrechenbar ist.


    Da ihr anrechenbares Einkommen (Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt) den Totalbetrag der Regelleistung übersteigt, wurde ihr nun mitgeteilt, dass die Wohnungs- und Heizungskosten ab 1.1.2009 nicht mehr bezahlt werden.


    Die monatliche Miete beträgt € 390, das heisst von den € 929 anrechenbarem Einkommen bleiben nach Bezahlung der Wohnungs- und Heizkosten nur noch € 539, was deutlich unter den Betrag der Regelleistungen von € 773 fällt.


    Nun meine Frage: Kann das Job-Center wirklich die Übernahme der Wohnungs- und Heizkosten komplett streichen, müsste es nicht mindestens den Differenzbetrag übernehmen?



    Ich hoffe ich hab soweit alles richtig recherchiert um mein Anliegen hier verständlich zu formulieren und danke euch für eure Hilfe.

  • Wenn das Amt bei euch das Elterngeld mit angerechnet hat so ist das nicht richtig.Für die Kinder wird es nichts geben da diese durch Kindergeld und Unterhalt abgesichert sind aber Deine Freundin müßte für sich den Regelbetrag bekommen und auch einen Mietzuschuß.Ich würde in Widerspruch gehen.