angemessene Wohnung mit Kindern (Junge/Mädchen)

  • :confused:Rechte oder Vorgaben zur Wohnungsgröße bei Pubertierenden Kinderpärchen :confused:


    Zustand:
    Ich lebe mit meiner Verlobten zur Miete und bilden eine BG.
    Ich habe 2 Kinder, Marcel 11J. (sehr weit) - Laura 8J., aus erster Ehe und kommen regelmässig alle 2 Wochenenden zu uns.
    Die Tochter sogar des öfteren, das man sagen könnte das wir die kids recht oft, zumindest eines von beiden, fast jedes WE haben.


    Wie sieht es rechtlich aus wegen einer angemessenen Wohnung, da ich irgendwann mal mitbekommen habe, das beide getrennt
    zu schlafen haben. *schamgefühl / Pubertät etc.*


    Und wie sieht es mit größerem Wohnraum aus ?


    Haben die Berater der ARGE rechtlichen spielraum eine angemessene größere Wohnung zu gewähren ?


    ** schon mal SORRY falls so eine Frage gestellt wurde ** bin NEU und extrem neugierig **

  • Wenn ich das richtig verstehe , dann habt ihr nur das Umgangsrecht und die Kinder leben nicht ständig bei Euch. Ist das so , dann ist es der Arge egal , die Wohnung muss nur für Euch beide angemessen sein. Die Kinder sind nicht ständig dort. Ist leider so...

  • Darf ich da mal zwischenfragen?


    Ist das auch so, wenn man nicht nur das Umgangsrecht, sondern auch das Sorgerecht (Sorgepflicht) hat (also wie die Mutter, von der man getrennt lebt und bei welcher die Kinder primär leben)? Die Kinder also sagen wir mal 40 Prozent der Zeit zu einem kommen.

  • das Sorgerecht kann auch jmd haben bei dem die Kinder nicht leben. Es gibt in den meisten Beziehungen ja einen Elternteil bei dem die Kinder leben und der halt den Betreuungsunterhalt leistet und das Sorgerecht hat. Und einen Elternteil der ein Umgangsrecht ( aber auch das Sorgerecht nach der Ehe automatisch hat) und eben Unterhaltspflichtig ist. Bei dem lebt das Kind aber nicht, sondern ist ja immer nur zu Besuch da.


    Ich denke in Deinem Fall handelt es sich ja um eine Art Mitbetreuung die da stattfindet....


    Aber da das Kind eben nur bei einem gemeldet sein kann, kann auch nur einer derjenige sein, dem das Kind zugerechnet wird. Meist wird das der sein, dem ja auch das Kindergeld ausgezahlt wird und der auch andere Sozialleistungen für das Kind bekommt.


    Wer mal verheiratet war hat ja heute immer das gemeinsame Sorgercht - auch wenn man hunderte von Kilometern auseinander wohnt.... Die Sorgerechtsfrage wird die Arge kaum interessiern...

  • Ich war übrigens nicht verheiratet, hab aber auch das Sorgerecht wie die Mutter. Aber egal. Daß die ARGE, für die es ja eine Ermessensfrage sein kann, sich wegen 7 Euro anstellt... Aber ich habe hier im Forum schon interessante Quellen über Rechtsprechung des BSG gefunden, die muß ich jetzt mal durchackern, also ich glaube vor Gericht hätte ich da durchaus Chancen... Habe ja schließlich auch die Sorgepflicht, also wenn die Kinder viel bei mir sind, haben sie auch eventuell Anrecht auf mehr als ein Besuchersofa.
    Danke jedenfalls für die Antwort.

  • Natürlich kann man auch das gemeinsame Sorgerecht haben wenn man nicht verheiratet war - das hat ja auch keiner abgestritten . Ist in dem Fall aber eben nicht die Regel. Bei zuvor verheirateten aber ist es die Regel. Nur das wollte ich damit sagen. Und egal ob voher verheiratet oder nicht - dem Amt ist das egal..
    Die interesseirt nur wo ein Kind gemeldet ist - denn da hat es seinen Huptaufenthalt und da ist sein Lebensmittelpunkt.


    Wenn Du Dich da auf die Hinterbeine stellen willst dann überlege auch mal was das nach sich ziehen kann.... Z:B könnte der Unerhaltsvorschuß für das Kind wegfallen, oder der Mutter könnte andere Ansprüche an soziale Leistungen verlieren. ( falls sie welche bekommt) . Ich nehme mal an daß Du keinen Unerhalt zahlen kannst....


    Weißt Du ich finde das eigenltich ganz ok so, daß nicht jeder wg . Kinder die mal bei ihm die Ferien verbringen bzw. eben auch die WEs von der Allgemeinheit eine größere Wohnung finanziert bekommt. Bekommen nämlich andere arbeitende Väter auch nicht.....


    Ein Kind hat einen Hauptwohnsitz und da steht ihm ein Zimmer zu - Fertig.