Nachzahlung Kindesunterhalt/Anrechnung ALG II

  • Hallo,


    ich habe leider ab Januar 09 aus betriebsbedingten Gründen vorerst ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Somit habe ich Mitte Dezember einen Antrag auf ALG II gestellt, der auch bewilligt wurde.
    Bei Antragsstellung und Durchsicht meiner Unterlagen wurde gesagt, dass die voraussichtliche Nachzahlung von Kindesunterhalt die Arge nicht interessiert, sondern nur der reguläre Unterhalt.
    Auf dem Bewilligungsbescheid steht es aber anders.
    Was stimmt denn nun?
    Wobei meiner Tochter lt. diesem Bescheid gar keine Leistungen zustehen, sondern nur mir. Und meine Leistungen natürlich gekürzt sind, wegen der Nachzahlung die meiner Tochter zugeschrieben wird (Verteilung Einkommensanteile).
    Etwas verwirrend.......weiß da einer von euch Bescheid?
    Ich müsste dann nämlich bald Widerspruch einlegen.....aber den muss ich ja auch begründen :)