Immatrikuliert nur zum Arbeiten und Hartz IV?

  • Hallo zusammen,


    momentan bekomme ich noch Bafög, welches jedoch dieses Semester ausläuft. Momentan schreibe ich gerade meine Diplomarbeit und bin abgesehen von einer noch ausstehenden mündlichen Prüfung dann auch fertig mit dem Studium. Einer Exmatrikulation steht also nichts im Wege.


    Mein Plan war mir dann schnellstmöglich einen Job zu suchen und für den Übergang ALG II zu beantragen (ab 1.4.09).


    Nun habe ich die letzten Semester als Tutor gearbeitet und meine Professorin hat mich gefragt, ob ich nicht auch im nächsten Semester bei Ihr als Tutor arbeiten möchte. Dazu muss ich aber immatrikuliert sein.


    Nun meine Frage:


    Kann ich rein rechtlich immatrikuliert als Tutor arbeiten, aber trotzdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Zeitlich würde ich das schon hinkriegen, da wahrscheinlich nur Recherchearbeiten, Präsentationserstellung, etc. zu machen wäre, was ich auch abends erledigen könnte. Ich sehe hier eher ein rechtliches Problem, da ich als Student (obwohl ich dann nicht mehr studieren "müsste") kein ALG II bekommen darf.


    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    Lg, der PseudoProf

  • Ja, so ist es im Staate - salle hat da vollkommen richtig geantwortet!


    Mehr und mehr sind ide Arbeitnehmer gezwungen Arbeitszeit ín Kauf zu nehmen die im Grunde nicht mit den grundlegenden Regelungen um HARTZ IV einher gehen, drehste das Ding dann um z.B. weil man ja als Nachtwächter auch nicht zu den üblichen Arbeitszeiten tätig ist, dann kommt Vater Staat mit schwachsinnigen Begründungen - deshalb heisst das Ganze ja auch Reformen, weil der bisherige Mist nicht ausgetauscht wird, sondern nur noch mal neu eben Re - geformt wird.


    Würde mich aber dennoch freuen wenn mal ein Akademiker versucht dies den zuständigen Stellen näher zu bringen, ich habs nämlich nicht geschafft! Das heisst verstanden haben die es schon, aber auf die bestehenden Reformen können sie es nicht anwenden!


    Gruss