Bitte um Hilfe!!!!

  • Hallo,
    evtl. kann mir hier jemand weiterhelfen.


    Haben folgendes Problem,
    meine Freundin bekommt ab April Hartz 4. Hat ein Kind (9Jahre, Kind ist nicht von mir)
    Zur Zeit wohnen wir zusammen und zahlen 550€ Miete.
    Ich bekomme noch ca 9 Monate ALG 1.
    Was wird von meinem Arbeitslosengeld dann bei meiner Freundin (Hartz4) angerechnet?
    Was wäre wenn ich bis April wieder eine Arbeit habe und ca 1200€ verdiene?
    Was würde dann von meinem Gehalt angerechnet bzw. was wird vom Hartz4 bei meiner Freundin abezogen?


    Wäre super wenn mir / uns jemand weiterhelfen könnte, sind grad bisschen planlos...



    Gruß
    Hans

  • Hallo,


    da ihr ein Kind gemeinsam versorgt und bereits zusammen wohnt, wird die ARGE von einer BG ausgehen. Ob ihr diesen Verdacht widerlegen könntet, weiß ich nicht, glaube aber, dass das aufgrund des Kindes (ja, auch wenn es nicht von dir ist) nicht möglich wäre.


    So, und nun zu der Anrechnung. Euch stehen zu:


    316
    316
    211
    KdU (wenn eure Wohnung angemessen ist, alles außer Strom und Warmwasser)


    Davon in Abzug gebracht werden
    Kindergeld
    dein anrechenbares Einkommen (soweit ich weiß, gelten für ALG I die gleichen Regeln, falls nicht, bitte korrigieren!)


    Du hast einen Grundfreibetrag von 100 EUR. Von deinem Einkommen zwischen 100 und 800 EUR bleiben nochmal 20 % anrechnungsfrei, d. h. maximal 140 EUR. Vom Einkommen zwischen 800 und 1200 EUR bleiben dir nochmal 10 %, d. h. 40 EUR.


    Alles in allem bleiben also 280 EUR anrechnungsfrei, der Rest des NETTOgehalts wird auf Hartz IV angerechnet.


    Liebe Grüße,
    Jana