Kein BAB Kein ALG2. Was denn?

  • :confused:Hallo.Bin schon fast verzweifelt.
    Ich habe vor ein paar Monaten eine zweite Ausbildung angefangen und habe BAB beantragt. Dieser Antrag wurde abgelehnt aufgrund dessen das ich schon eine Ausbildung habe und vermittelbar wäre als Kinderpfleger... Mein Berufsberater hat mir geraten alg2 zu beantragen was ich auch machen wollte aber die im jobcenter haben mir gesagt das ich aufgrund meiner 1. Ausbildung keinen Anspruch auf alg2 hätte. Was bleibt mir denn jetzt noch? Ich bekomm nicht gerade viel Lehrlingsgeld und muss zusehen wie ich über die Runden komme aber wenn man immer falsch beraten wird ist das echt ätzend... Für Tips wäre ich echt dankbar... LG Claudia

  • :confused:Hallo.Bin schon fast verzweifelt.
    Ich habe vor ein paar Monaten eine zweite Ausbildung angefangen und habe BAB beantragt. Dieser Antrag wurde abgelehnt aufgrund dessen das ich schon eine Ausbildung habe und vermittelbar wäre als Kinderpfleger... Mein Berufsberater hat mir geraten alg2 zu beantragen was ich auch machen wollte aber die im jobcenter haben mir gesagt das ich aufgrund meiner 1. Ausbildung keinen Anspruch auf alg2 hätte. Was bleibt mir denn jetzt noch? Ich bekomm nicht gerade viel Lehrlingsgeld und muss zusehen wie ich über die Runden komme aber wenn man immer falsch beraten wird ist das echt ätzend... Für Tips wäre ich echt dankbar... LG Claudia


    hallo!


    du kannst selbstverständlich (wie jeder andere auch) einen antrag stellen. ob dieser aber bewilligt oder abgelehnt wird, hängt von sooooo vielen kriterien ab...


    z.b., wieso,weshalb & warum du eine 2. ausbildung begonnen hast, wie alt du bist, wo und wovon du bisher gelebt hast... etc...


    am besten: antrag stellen & gucken, was hinten rauskommt! :)


    vg!

  • Hallo Claudia288;


    hast Du eine Phase der Arbeitslosigkeit zwischen der ersten und der zweiten Ausbildung gehabt?


    Wenn nicht ist es natürlich schwierig eine plausible Begründung für die zweite Ausbildung anzuführen!


    Solltest Du hingegen nach Deiner ersten Ausbildung keinerlei Stellenangebote und erkennbare Berufsperspektive gesehen habenund auch von der Bundesagentur für Arbeit keine alternative Zukunftsplanung hinsichtlich einer existensichernden Tätigkeit angeboten bekommen haben, würde ich den ALG II Antrag stellen. Eine Begründung anzuführen das die zweite Ausbildung den Bezug von ALG II nicht zulässt muss die ARGE sicherlöich etwas ausführlicher und damit angreifbarer definieren.


    Die Bundesagentur kann sich nicht einfach hinstellen und erklären, sie können ja eine andere Tätigkeit ausüben, insbesondere wenn man argumentaitv dagegen halten kann das eine der vielen Zielsetzungen die unter den ALKG II Reformen erwähnt werden immer wieder die Verbesserung der Eingangsqualifikationen ist.


    Problematisch wird es wenn absolut keine Phase der Arbeitslosigkeit besteht, dann muss man den Eindruck gewinnen das man nur auf Kosten des Staates die Ausbildung beginnt um Leistungen abschöpfen zu können, im Gesetz steht aber ausdrücklich das jeder zunächst einmal bestrebt sein muss seinen Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme staatlicher Hilfe zu erwirtschaften, erst wenn dies nicht möglich ist kann man diue Hilfe des Staates in Anspruch nehmen. Ich denke bei Dir ist dieser Faktor gegeben das man Seitens der keine ausreichende Phase der Arbeistlosigkeit erkenne kann.


    Vergiss dabei bitte nicht auch die Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit unterliegen da einem Kontrollmechanismus 1/4 und wollen Ihren Job auch behalten, also nehmen sie es sehr genau!


    Gruss