Abwehr Eingliederungsvereinbarung

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    BG-Nummer:
    Anfrage nach §§ 13,14,15 SGB I; § 20 SGB X i.V.m. Art. 34 GG; § 839 BGB


    Betreff: Eingliederungsvertrag - Meine Abwehrrechte und Recht auf gerichtliche Überprüfbarkeit ohne vorherige Bestrafungswirkung bzw. Sanktionswirkung
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bevor ich dazu gebracht werden soll, bei Ihnen einen Eingliederungsvertrag zu unterschreiben, möchte ich von Ihnen folgende Fragen schriftlich beantwortet haben:


    1. Welche Abwehrrechte habe ich im Vorfeld einer Vertragsunterzeichnung und bei welchem Gericht kann ich diesen von Ihnen vorgeschlagenen Vertragsinhalt gerichtlich überprüfen lassen?


    2. Wer übernimmt die Kosten der gerichtlichen Überprüfung.


    3. Werden Sie dieses Bedürfnis auf Nachprüfbarkeit durch Anwendung von Sanktionen unterlaufen?


    4. Welche Schadenersatzrechte oder Mängelgewährleistungsrechte stehen mir zu, wenn ich durch die Durchführung des Vertragsinhaltes Schäden oder andere Nachteile davontrage?


    5. Welche Schadenersatzrechte oder Mängelgewährleistungsrechte stehen mir zu, wenn der Vertragsinhalt auf einen Beratungsfehler Ihrerseits beruht? Insbesondere wenn meine grundgesetzlichen und anderen Menschenrechte nicht beachtet worden sind?


    6. Welche Rechte stehen mir ohne Inkaufnahme von Nachteilen zu, wenn ich eine Maßnahme aufgrund von Beziehungsschwierigkeiten, die das Arbeitsklima belasten oder gar aufgrund schlechter Behandlung seitens des Arbeitgebers oder aufgrund sonstiger Unvorhersehbarkeiten zu?


    7. Welche Vertragsanfechtungsmöglichkeiten stehen mir zu und werden Sie meine Anfechtungsrechte unterstützen oder unterlaufen?


    Ich gebe mich nicht damit zufrieden, dass Sie diese für mich existenziell und zur Abwehr von Angriffen gegen meine Menschenwürde wichtigen Fragen nicht beantworten und nur lapidar auf irgendwelche Rechtsanwaltskanzleien verweisen.
    Sie bieten ein Beratungsservice an, wozu es auch gehört, mich als Hilfsbedürftige über meine vollen Rechte aufzuklären, auch über meine Grundrechte und sonstigen Menschenrechte! Sie sind als Fürsorgebehörde laut Gesetz sogar verpflichtet, mich über die Rechtslage aufzuklären, meine Fragen zu beantworten.
    Jede private Beratungsfirma unterliegt dem Mängelgewährleistungsrecht. Die Arbeitsagenturen werben mit Ihrer Beratungskompetenz und müssen als Fürsorgebehörde auch über die rechtlichen Voraussetzungen informieren, insbesondere meine oben genannten Fragen vollständig und korrekt beantworten.
    Aufgrund von Beweiserfordernissen kann ich mich zu meinem eigenen Schutz auf irgendwelche Maßnahmen von Ihnen nur einlassen, wenn meine Fragen beantwortet sind. Beachten Sie, dass ich bei weiterer Reduzierung der ohnehin unterhalb des Existenzminimums liegenden Betrages nicht mehr in der Lage bin, mich zu bewerben (Bewerbungskosten werden zwar erstattet, ich bin aber nicht in der Lage Vorrausleistungen zu tragen) oder ohne illegale Möglichkeiten meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Bezüglich letzterem steht mir sogar auch im Sozialhilferecht (§ 116 Absatz 3 BSHG) ein Aussageverweigerungsrecht zu, das Sie neben anderen voll zu beachten haben.



    Mit freundlichen Grüßen





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    Eure Daten rein und wenn das Amt eine neue EGV mit euch machen möchte, grad euren Sachbearbeiter rüberschieben. und auf keinen Fall eine EGV unterschreiben, bis sie darauf geantwortet haben. Eine Kopie direkt beim Sachebarbeiter abstempeln lassen und gut aufbewahren !

  • hallo,
    mein mann hat heute versucht dieses schriftstück vorzulegen aber mein mann bekam sofort androhungen von zurück.(was genau angedroht wurde weiß ich nicht mehr,die bearbeiterin hat wie eine furie auf uns eingeredet:confused:)