Hilfe:Leistungen wegen Einzug des Partners gestrichen

  • Hallo,


    ich brauche mal wieder Euren Rat.
    Mein Freund zieht zum 01.02. bei mir ein und damit alles seine Richtigkeit hat,
    habe ich die Arge darüber informiert und die Formulare ausgefüllt.
    Nun kam heute der Bescheid das unter Berücksichtigung des Erwerbseinkommes meines
    Freundes ich keinen Anspruch auf die Leistungen habe. Das ist mir auch durchaus verständlich
    und ich habe fast damit gerechnet!


    Nun aber meine Frage, wie ist das jetzt mit dem Beitrag für die Krankenversicherung ect.?
    Ich lebe in Scheidung und weiß gar nicht so recht ob mein "Noch-Mann" meine KV mitzahlt:(
    Meinen Unterhalt hat zuvor die Arge eingefordert, dies wird dann ja wohl mein Anwalt weiterhin machen.

  • Hallo Tanja,


    Wenn dein Mann GKV-Versichert:


    Dann bist du, bis zur Scheidung, mit eventuellem Kind bei ihm kostenlos in der Familienversicherung.
    Danach musst du dich als freiwilliges Mitglied bei der GKV melden.
    Kosten dann monatlich ca. 150 €.


    Sollte dein Mann PKV-Versichert sein, dann melde dich nochmal.


    Gruß klaus

  • @Klaus:Mein "Noch-Mann" ist GKV-Versichert, dann habe ich da also erst einmal eine Sorge weniger.


    advokat : Was meinst du mit bg?
    Ich dachte immer, das ich, jetzt wo ich mit meinem Freund zusammen ziehe, wieder in einem eheähnlichen Verhältnis lebe. Ist das erst wenn ich ich geschieden bin???

  • richtig, auch wenn cih das öfters erlebe, dass die arge hier eine bg annimmt, so verstößt das dennoch gegen verfassungsrecht


    denn aus der rechtsprechung des verfg geht hervor, dass eine eheähnliche gmeinschaft nicht bneben eienr ehe bestehen kann


    und solange man nicht geschieden ist, besteht die ehe


    denn es kann trotzdem sein, dass du trennungsunterhalt zahlen musst.


    also so gesehen bist du, zumindest rechtlich, deinem ehemann verpflichtet, daher kannst du nicht auch noch eine verpflichtugn für einen freund übernehmen

  • Was heißt den nun bg???


    Das mit dem Trennungsunterhalt wusste ich gar nicht*schäm*habe jetzt mal gegoogelt um mich etwas
    schlauer zu machen! Im Moment zahlt mein Mann an mich bzw. an die Arge den Unterhalt.


    Kann ich irgendwo den Gesetztes Text nachlesen damit ich dies in meinem Einspruch mit einbringen kann?

  • Hallo,


    ich wollte Euch kurz auf dem laufenden halten.
    Mein Einspruch habe ich am Montag abgegeben und heute bekam ich
    einen Brief mit der Bitte den jeweiligen Bearbeiter zu kontaktieren und
    ein Gesprächstermin zu vereinbaren.


    Werde ihn nachher anrufen, weil sie jetzt Pause haben, allerdings kann ich erst
    einmal keinen Termin vereinbaren weil ich morgen Probearbeiten muss und dann
    evtl. endlich wieder eine Arbeitsstelle habe:p