Hartz 4 bei Krankheit

  • Hallo!


    Ich (34) bin verheiratet und habe einen volljährigen Sohn (20), der noch bei uns in unserem Eigenheim wohnt. Unser Haus (ca. 120 qm) ist noch nicht abbezahlt.
    Meine Frau bezieht seit November 2008 ALG1 in Höhe von 820,-- Euro pro Monat. Zusätzlich beziehe ich aus einer privaten BUZ eine monatl. Rente in Höhe von 517,-- Euro. Versicherungsnehmer ist meine Frau, versicherte Person bin ich. Momentan beziehe ich ALG 1 im Wege der Nahtlosigkeitsregelung in Höhe von 474,-- Euro, das ab April nach 12 Monaten endet.


    Weitere Einzelheiten zu meiner Person:


    - voll berufstätig von 1990 bis 2002
    - arbeitsunfähig von 2002 bis 2003
    - Aussteuerung durch die Krankenkasse
    - Rente wegen voller Erwerbsminderung von Okt. 2003 bis März 2008 (auf Antrag mehrmals verlängert)
    - 70 % schwerbehindert, Mz "G"


    Eine Weitergewährung der gesetzlichen Rente wurde trotz Anraten und Atteste meiner behandelnden Ärzte im März 2008 erstmalig abgelehnt. Widerspruchsverfahren nach 8 Monaten ebenfalls abgelehnt. Klageverfahren wurde im Dezember ´08 durch den VDK eingeleitet. Ich bin noch immer arbeitsunfähig (unter 3 Stunden/Tag).


    Laut Gesetz muss das Arbeitslosengeld solange bezahlt werden, bis über meinen Rentenantrag positiv entschieden wurde. Was aber, wenn eine Entscheidung selbst nach 12 Monaten Arbeitslosengeld noch immer nicht gefällt wurde?
    Unsere monatliche Belastung incl. Haus und Nebenkosten liegt bei 1950 Euro. Wir haben keine Ersparnisse und ein 5 Jahre altes Fahrzeug. Wir haben noch nie ALG2 bzw. Hartz4 bezogen.


    Momentan wissen wir nicht, wie wir die Kosten weiterhin decken sollen. Dispo ist am Limit. Bis zum Gerichtstermin können 1-2 Jahre vergehen.
    Steht mir Hartz 4 trotz Arbeitsunfähigkeit unter Berücksichtigung der o.g. Einzelheiten zu?


    Wären für ein paar Antworten und Tipps sehr dankbar!





    Gruß
    Marcel

  • Hallo Marcel,


    ich versuchs mal:


    632 Regelleistung für dich und deine Frau
    +
    281 Regelleistung für Kind(wenn kein eigenes Einkommen)
    +
    KDU Kosten für Unterkunft( Bei Eigenheim werden nur die Zinsen übernommen und nicht die Tilgung, Nebenkosten ohne Strom und Warmwasser werden auch übernommen wenn angemessen)
    -
    164 Kindergeld
    -
    820 ALG I
    -
    517 BU Rente
    -
    Sonstiges Eimkommen
    =
    ALG II Anspruch


    Hoffe hat dir geholfen.


    Gruß klaus

  • Hallo klaus. Ich Beziehe Hartz 4, und bin seit August 08 an Krebs erkrankt. wurde schon einmal Operiert und war seit dem ca. 3 Wochen im Krankenhaus mit Chemo Behandlund. Diesen Monat bekomme ich meinen Lebensunterhalt mit einen Betrag von 218,55euro!!. Und einen Änderungsbescheid wo es heißt:In der Zeit vom 1.9.08 bis 28.2.09 so bewilligt: Zum 1.2.09 werden ihre Leistungen für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes gemäs § 20ABS. 1 SGB 2, um den im Regelsatz enthaltenden Satz in Höhe von 35 % für Nahrung und Getränke gekürzt. Ist das alles so richtig??? Falls die vom Amt etwas Abziehen dürfen,dann doch nicht alles in einen Monat.!?? Kannst du mir Bitte mal einen rat geben.?? Vielen Dank, Gruß Wolfgang

  • Hallo Klaus!


    Zunächst bedanke ich mich für deine Bemühungen!


    Hierzu noch eine Rückfrage:


    Da sich mein Sohn in einem festen Arbeitsverhältnis befindet und mir deshalb kein Kindergeld zusteht, würde dies letztlich bedeuten, dass aufgrund der Höhe unseres Einkommens (Ehemann + Ehefrau zusammen 1338,--€) meinerserits weder Anspruch auf Hartz4 noch auf Sozialgeld besteht.
    Selbst dann nicht, wenn allein unsere monatliche Belastung durch das Eigenheim (Zinsen = 550 €) und der hierfür notwendigen Versicherungen incl. Tilgung durch LV über 1300 Euro beträgt. Hinzu kommen noch diverse Darlehensrückzahlungen und KFZ-Kosten. Insgesamt monatl. 1950 Euro. Kosten für Nahrung und Haushaltsmittel sind darin noch nicht enthalten.


    Außerdem muss bedacht werden, dass ich aufgrund meiner Erkrankung dem Arbeitsmarkt seit 2003 nicht zur Verfügung stand und auch weiterhin nicht stehen werde.


    Sehe ich das richtig?

  • Hallo Marcel34,


    die ARGE interessiert es überhaupt nicht, was du an Schulden zurückzahlen musst oder was du an Versicherungen zahlst, oder du sonst irgendwelche Kosten an der Backe hast.
    Du hast dein Dilemma gut erkannt. Du musst die Kosten senken ansonsten wird es nicht funktionieren.
    Die Grundsicherung darf und soll nicht zum Tilgen von Schulden hergenommen werden und somit dem Vermögensaufbau dienen.


    Sorry for the bad news.


    Gruß Klaus

  • Tja,
    schon scheiße, wenn man aufgrund einer unverschuldeten und nicht vorhersehbaren Erkrankung alles verliert, schwerbehindert wird und um seine Existenz bangen muss, nur weil die Deutsche Rentenversicherung auf Zeit spielt und sich alleine für das Widerspruchsverfahren in der Rentenangelegenheit über 8 Monate Zeit ließ.
    Nun läuft mir die Zeit davon, in der ich alles verliere, was ich mir im Laufe der Jahre mühsam aufgebaut habe.
    Das Geld reicht nicht mal mehr für die dringend notwendigen Medikamente - geschweigedenn für etwas Essbares für mich und meine Familie!!


    Was bleibt einem da noch - außer dem Strick ...


    Dennoch danke für die Auskunft!

  • Dir bleibt immer noch eine Möglichkeit,


    Rede mit den Gläubigern und versuche die Tilgung soweit es geht runterzufahren oder für eine Zeit ganz auszusetzten.
    Wenn dein Sohn verdient, dann muss er halt auch was abdrücken.
    Versicherungen kann man kündigen, wenn du mit denen sprichst, oft sagar ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Sucht mal eine Schulderberatung auf, die können dir bei Einsparungen oft helfen.
    u.s.w.


    Gruß Klaus

  • Diverse Versicherungen wie z.B. BUZ und Rentenversicherungen kann ich stilllegen - kein Problem.
    Das Problem liegt mehr an den teuren LV´s. Denn diese dienen als Tilgungsersatz und sind an die Bank abgetreten.
    Alle weiteren, das Haus betreffenden Versicherungen benötige ich als Schutz vor Brand ect. Diese zu kündigen wäre fatal.
    Zwei diverse Darlehen wären in einem Jahr - ohne jemals in Verzug geraten zu sein - abbezahlt.
    KFZ-Finanzierung läuft noch 3,5 Jahre.
    An der Haus-Finanzierung, die schon über 13 Jahre ebenfalls ohne Verzug läuft, lässt sich nichts ändern.


    Unser Sohn steuert monatl. 150 Euro bei, die wir momentan für Nahrung benötigen und ausgeben.


    Termin beim Schuldnerberater wäre frühestens in einem halben Jahr.


    Es ist alles so ärgerlich. Meine Schufa ist bis heute frei von negativen Einträgen. Der Score liegt bei über 97%. Ebenfalls der meiner Frau.
    Bislang konnten wir Mahnungen ect. vermeiden und unsere Verbindlichkeiten immer termingerecht begleichen.


    Die Deutsche Rentenversicherung versucht alles, den Kranken in ein Arbeitsverhältnis zu zwingen. Selbst dann, wenn es rein gesundheitlich einfach nicht geht und einen höheren Morphinkonsum abverlangen würde.
    Nach 5-jährigem Rentenbezug wegen voller Erwerbsminderung soll nun plötzlich alles wieder ok. sein, obwohl sich die Krankheit verschlechtert hat und dies zahlreiche Ärzte attestieren und zu einem weiteren Rentenbezug raten.


    Es ist alles einfach nur deprimierend ...