Hartz IV Anspruch?

  • Hallo zusammen,
    Ich bin 20 Jahre alt und habe einen 400€ Job. Ab August beginne ich im selben Unternehmen meine Ausbildung.
    Ich würde jetzt von dem Mann meiner Mutter zuhause rausgeschmissen und mein Vater kann mich nicht aufnehmen, da er keinen Platz für mich hat.
    Jetzt bin ich kurzer Hand zu meinem Freund, der Alg 2 bekommt, gezogen, weil ich nicht wusste wo ich sonst hin soll.
    Habe ich Anspruch auf Hartz IV? Steht mir eine eigene Wohnung zu? Oder könnten mein Freund und ich zusammen in eine größere Wohnung ziehen?


    Wäre für jede Antwort dankbar.
    Jamie

  • Hallo Jamie,


    da du unter 25 bist, zahlt dir die ARGE keine eigene Wohnung. Deine Eltern sind dir zum Unterhalt verpflichtet. Es gibt zwar Härtefälle, aber ich weiß nicht ob du dazu gehörst. Wenn es bei dir zu Hause nicht mehr läuft und deine Mutter dich bei sich nicht mehr wohnen lassen möchte, muss sie für die Kosten deiner Unterkunft aufkommen, bzw. auch dein Vater.
    Wie alt ist denn dein Freund? Er scheint ja über 25 zu sein, wenn er eine eigene Wohnung hat und ALG II bezieht. Er kann ja mal seinen Sachbearbeiter fragen, was denn wäre wenn. (Er soll aber nicht gleich erwähnen, dass du momentan bei ihm wohnst, das könnte Ärger geben.) Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, dass ihr zusammen eine BG bilden könnt. In diesem Fall würden deine 400,- abzüglich 100,- Freibetrag zu 90 % angerechnet werden.
    Wenn du dann deine Ausbildung beginnst, hast du keinen Anspruch mehr auf ALG II, dann kannst du eventuell BAB beantragen.


    LG, Jalale.

  • Du bist vom Mann deiner Mutter vor die Türe gesetzt worden würde mich interessieren was deine Mutter dazu sagt.Zunächst mal ist es so das deine Mutter für dich unterhaltspflichtig ist bis du 25 bist.Du kannst aber sicherlich zum Amt gehen und dort einem Sachbearbeiter deine Situation erklären zwecks eigene Wohnung. Du müßtest da aber glaubhaft darlegen das du nicht mehr zu Hause wohnen kannst.Dir würde ja auch Kindergeld zustehen wenn du noch in der Ausbildung bist.Mit dem 400€ Job und Kindergeld und eventuell noch Wohngeld solltest du aber eigentlich eine kleine Wohnug finanzieren können oder du versuchst es mit einer WG.

  • Hallo Jamie !


    Jalale hat das schon korrekt geschildert, wirklich ganz wichtig : Nichts Freund, Beziehung, und das Du da schön länger lebst!


    Dein Freund ist verpflichtet umgehend zu melden wenn Du bei ihm einziehst, also zu Besuch und Hilfgebung von einem Bekannten erhalten! aufpassen die legen allles auf die Goldwaage und schwupps seit Ihr eine BG und das kostet euch richtig Geld! Lass Dir lieber die Eigenen 4 Wände zur verfüung stellen und einrichten, so kann einer dem Anderen mal helfen wenn mal probleme auftreten und es stehennicht gleich beide auf der Strasse, denn so verlockend es auch ist, schnell steht man bei einer gemeinsamen Wohnung auch für die Fehler des anderen grade!


    Gruss

  • Hallo


    Also eine Bedarfsgemeinschaft kann man euch nicht einfach so unterstellen, wenn ihr 2 Männer seid. Dazu müsste man euch eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft (homosexuell) unterstellen. Natürlich können Sie deinem Kumpel die Hälfte der Miete kürzen, wenn sich eine weitere Person in der Wohnung aufhält.


    Da du unter 25 Jahren bist, kannst du keine eigene Wohnung beanspruchen. Auch der Mini Job auf 400 Basis begründet dies nicht.


    In erster Linie sehe ich da ein familiäres Problem, die Eltern müssen dich auf jeden Fall in Ihrem Haushalt leben lassen. Das heisst, dass du entweder mit deinem Vater zusammen in eine größere Wohnung ziehst, oder dass du zurück zu deiner Mutter ziehst. Erst wenn beide Eltern das Zusammenleben mit dir verweigern, könntest du evtl. eine eigene Wohnung beziehen.


    Der Stiefvater kann dich nicht einfach so auf die Straße setzen. In solchen Fällen kann man das Jugendamt einschalten, die Sorgen schon dafür dass du zurück kannst. Aber ich vermute das du nicht ganz ''unschuldig'' bist, ohne Grund fliegt man nicht raus.


    Natürlich kann ich verstehen dass du mit 20 Jahren endlich Zuhause raus willst und eine eigene Wohnung willst, aber die Kosten dafür kann nicht die Allgemeinheit oder der Steuerzahler tragen, da die Probleme ''Hausgemacht'' sind.



    Ich entschuldige mich für meine kritischen Äußerungen.

  • Sorry Gramme87,


    ich entschuldige mich nicht für meine kritischen Äusserungen, denn Deine verallgemeinernden Aussagen sind schlicht weg für'n Allerwertesten.


    Da du unter 25 Jahren bist, kannst du keine eigene Wohnung beanspruchen. Auch der Mini Job auf 400 Basis begründet dies nicht.


    Ich stelle diesbezüglich nur eine Frage: Und warum gibt es dann unter 25-jährige die das können?


    Gruss