von arbeitslosen 1 zu hartz 4

  • hallo ihr...
    ich hab mal ne frage.bekomme momentan arbeitslosen 1.das aber im februar ausläuft.mein lebenspartner war schon auf der jobbörse und hat den antrag geholt.ich selber war nicht mit dabei.
    die job börse hat jetzt gesagt das wenn ich keine krankmeldung bring das ich mein arbeitslosen gesperrt bekomme.noch bekomm ich ja keine leistung von der job börse.
    kennt sich da jemand mit aus?

  • holt bitte wieder alle die Glaskugeln raus.


    @ advokat ich hab immer noch keine


    zadi lies dir mal durch was du geschrieben hast. Wer soll dir darauf eine vernünftige Antwort geben.


    Ironie an


    Du wirst gesperrt, weil du den Antrag nicht selber abholt hast.


    Ironie aus


    Gruß klaus


    P.S. Sorry konne es mir nicht verkneifen

  • hallo ihr...
    ich hab mal ne frage.bekomme momentan arbeitslosen 1.das aber im februar ausläuft.mein lebenspartner war schon auf der jobbörse und hat den antrag geholt.ich selber war nicht mit dabei.
    die job börse hat jetzt gesagt das wenn ich keine krankmeldung bring das ich mein arbeitslosen gesperrt bekomme.noch bekomm ich ja keine leistung von der job börse.
    kennt sich da jemand mit aus?



    Erstmal muss ich sagen, dass ich die Frage nicht verstehe.
    Ich gehe mal davon aus, dass Sie Job Center meinen und nicht Job Börse.


    Möglicherweise hatten Sie einen Termin und haben diesen nicht wahrgenommen. Ohne Krankschreibung
    ist der Leistungsträger deshalb berechtigt, Ihre Leistungen zu kürzen. Komplett streichen kann man Ihre Leistung nur, wenn bereits mehrere ''Vergehen'' vorliegen.


    Selbst wenn Sie noch keine Leistungen beziehen, sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.
    Ich würde empfehlen, dass Sie sich bei der zust. Behörde über den Sachverhalt genauer informieren, denn die geschilderten Punkte kann ich nicht nachvollziehen.

  • Wer von Arbeitslosigkeit betroffen ist, heisst selbts schon dann wenn er davon Kenntnis erlangt das sein Arbeitsplatz in absehbarer Zeit mit einer Kündigung behaftet wird, muss diese sofort und unverzüglich der Arbeitsagentur mitteieln anderfalls zeiht dies eine Sperrfrist nach sich! Ebenso soll dieser Person unverzüglich ein neuse Stellenangebot unterbreitet werden!


    Grund : Man hat aufgrund von Untersuchungen heraus gefunden das wenn ein Arbeitnehmer erst einmal in den Kreislauf der Arbeitslosigkeit geraten ist, dieser viel schwieriger wieder im Arbeitsmarkt zu integrieren sei! -- Natürlich ist hier ein Wunschdenken unsere Politiker und das nach aussen dokumentierte Bemühen des Staates sowas von Irrational, aber es bildet die grundlage für ein härteres Vorgehen gegen die Arbeitslosen!


    Und vermutlioch deshalb droht eine ALG I bzw.II Sperre!



    Also Arsch bewegen und persönlich hin - und nicht den Freund machen lassen!


    Gruss