Bezahltes Praktikum und AlgII

  • Hallo,
    ich bin schon länger arbeitslos und erhalte AlgII. Jetzt besteht die Möglichkeit für 4 Monate ein bezahltes Praktikum zu machen, was meine Situation auf dem Arbeitsmarkt verbessern wird. Nun habe ich in versch. Foren gelesen und und bin verunsichert, ob ich das überhaupt bewilligt bekomme. Auf einigen Seiten scheint der Tenor zu sein, dass es nicht möglich ist (oder gilt das nur für unbezahlte Praktika?). In anderen Foren fand ich viele Leute, die bezahlte Praktika machen und zusätzlich AlgII erhalten. An Leistungen erhalte ich aktuell 650 Euro, das Praktikum wird mit 500 Euro entlohnt. Kann ich also das Praktikum machen und mir den Rest durch AlgII aufstocken lassen? Oder wäre es sinnvoller und dem AA genehmer, dieses Praktikum als eine Art Minijob laufen zu lassen?


    kleikat

  • Hallo kleikat,


    es ist ja in dem Sinne kein Minijob, da du höchstwahrscheinlich in Vollzeit beschäftigt werden würdest. D. h., du stehst dem ersten Arbeitsmarkt für die Vermittlung einer festen Arbeitsstelle nicht mehr zur Verfügung. In dem Fall gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten:


    1) Schauen, ob du mit der Praktikumsvergütung ohne ALG II über die Runden kommst.


    2) VOR Antritt des Praktikums (und am Besten vor Unterschreiben des Praktikumsvertrags) bei deinem SB vorsprechen und seine Einwilligung einholen. Dann hättest du eventuell sogar Anspruch auf Fahrtkosten, allerdings wurde mir damals gesagt, Praktika werden i. d. R. nur für eine Dauer von maximal 2 Wochen unterstützt, wenn addurch herausgefunden werden soll, ob man für die Stelle geeignet ist.


    Solltest du das Praktikum ohne Einwilligung der ARGE antreten, kann es passieren, dass sie dir die Leistungen streichen, da du ihren Vermittlungsbemühungen nicht mehr zur Verfügung stehst.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Ich hab mich gerade im Bekanntenkreis umgehört und da gab und gibt es einige Leute, die trotz mehrmonatiger Praktika, tlw. sogar im Ausland, weiterhin AlgII bezogen haben. Ich habe meine Vermittlerin kontaktiert und hoffe, sie gibt grünes Licht.

  • Die ARGE gibt das ok, wenn es als Teilzeitjob geht. Da gibt es ja die Gleitzone für Einkommen von 401-800 Euro. Jetzt frag ich mich nur, ob das für den Arbeitgeber irgendwie ungünstiger ist und sie deswegen vielleicht ablehnen könnten?


    Ich hab folgende Berechnung im Internet gefunden:


    Errechnetes Gehalt
    Steuerpfl. Gehalt 500,00 €
    Steuerfreie Bezüge 0,00 €

    Summe der Bezüge 500,00 €

    Lohnsteuer 0,00 €
    Soli-Zuschlag 0,00 €
    Kirchensteuer 0,00 €
    Krankenversicherung 29,24 €
    Pflegeversicherung 4,46 €
    Rentenversicherung 34,65 €
    Arbeitslosenvers. 4,88 €
    Sonstige Abzüge 0,00 €

    Summe der Abzüge 73,23 €

    Auszahlung 426,77 €


    Das bedeutet doch, dass der Arbeitgeber auch einen Betrag von 73,23 Euro zahlen muss, oder? Wie ist das eigentlich bei Studenten? Die zahlen keine Arbeitslosen- und keine Pflegeversicherung (lt. http://www.jobber.de/_1_myjobber/jobforum,arbeitsrecht.html ), also sind sie in meinem Beispiel nur unwesentlich günstiger (also ca. 10 Euro für den AG) als Nicht-Studenten. Das dürfte dann ja kein wirtschaftlicher Grund sein, mich nicht zu nehmen. Oder lieg ich hier mit meiner Berechnung falsch?


    kleikat