Zweifel an Beratung bei der ARGE

  • Hallo!


    Wie immer wenn man massiv in der Tinte sitzt bin ich durch Recherche im Internet auf dieses Forum gestoßen. Und ich glaube, dass ihr mir weiter helfen könnt. Es ist wirklich absolut dringend. Ich weiß nicht weiter. Vielen Dank schonmal!


    Also, zu meiner gegenwärtigen Situation:
    Ich bin 20 Jahre alt und direkt nach dem Abitur nach Köln gezogen, um hier ein Redaktionspraktikum zu machen (01.08.08 bis 31.01.09) Also 6 Monate. Während dieses Praktikums konnte ich mich immer irgendwie über Wasser halten (Miete, Strom Essen etc.). Es war knapp aber es ging. Jetzt endet das Praktikum Ende des Monats und das nächste absehbare "Ereignis" wird der Beginn meines FSJ's am 01.09.09 sein. Es geht also um die 7 Monate dazwischen. Mein Vater ist nicht mehr Unterhaltspflichtig (da ich ab dem 01.02. offiziell nicht mehr in der Ausbildung bin, davor waren es monatlich 349€ die ich von ihm bekam)


    Heute hatte ich einen Beratungstermin bei der ARGE. Das Fazit: Wenn ich Hartz IV beantragen WÜRDE, müsste ich driekt als "1€"-Kraft arbeiten. Mit einer 38,5 Stunden Woche. Weiterhin würde man mir Auflagen geben, ich solle einen Ausbildungsplatz finden [und das obwohl ich GENAU weiß, dass es nur 7 Monate ohne Arbeit wären und ich einen feststehenden Plan habe (das FSJ mit anschließendem STudium)]. Und dann kam der Satz "Überlegen sie sich das nochmal. Hartz IV ist eigentlich etwas für Leute, die das mit den Jobs nicht selbst auf die Kette bekommen" oder so ähnlich.


    Mir wurde geraten "irgendwie" diese 7 Monate rum zu kriegen. Durch einen 40-Stunden-Woche-Job oder durch zwei 400€-Jobs. Ich ging also niedergeschlagen, besorgt und gestresst aus dem Gespräch und zog meinen Antrag zurück. Man sagte, ich könne in 2 Wochen wiederkommen wenn ich nicht weiter weiß. Jetzt sitze ich bei meinem NOCH-Praktikum am PC und tippe das hier.


    Vielleicht noch wichtig, meine monatlichen Fixkosten:
    330€ Warmmiete
    30€ Telefon ,Internet ,TV
    30€ Strom
    15€ Monatsticket für den Nahverkehr (ja, bis zum 21. Lebensjahr ist das so billig)
    17€ Sport (kann ich noch nicht kündigen)


    Das sind dann 422 Euronen.


    Irgendwie fühle ich mich ziemlich alleingelassen, zumal ich nicht weiß wie ich am 01.02 meine Miete bezahlen soll. Geschweige denn Strom oder Essen. Also habe ich nun folgende Fragen:


    Was haltet ihr von diesem "Vorschlag" der ARGE?
    Wurde mir vielleicht Quatsch erzählt?
    Ist es überhaupt möglich als unausgebildete Kraft so viel zu verdienen?
    Habe ich einen Anspruch auf andere Leistungen? (vielleicht Wohngeld o.Ä.)
    Oder gibt's Tipps, wie ich diese 7 Monate am besten rumbekomme?


    Vielen, vielen VIELEN Dank schonmal im vorraus. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Beste Grüße,
    Ein verzweifelter Robin.

  • Alsi ich würd erstmal hartz4 beantragen und das wirst du auch bekommen.Dann mit dem 1€ job ist das so ne sache mußt nicht jeden nehmen und in der regel, so ist es bei uns kommst du nach 6 wochen krankenschein aus jeder maßnahme raus.
    Da es sich bei dir um ein "paar monate handelt" würd ich das so machen.


    gruß wenzel

  • Hallo Robin,


    direkt zum Amt und Antrag stellen, erst dann weißt du, ob du wirklich keine Leistungen bekommen würdest. Erzählen können die Sachbearbeiter viel und oft stimmt es vorne und hinten nicht, aber wenn etwas schriftlich kommt, müssen sie sich an die Gesetze halten (tun sie auch nicht immer, aber das ist noch ein anderes Thema ...)


    Zum Anderen: Ja, man kann durchaus ohne Ausbildung 422 EUR oder mehr im Monat verdienen, rechne doch mal selber nach: Selbst bei einem Stundenlohn von gerade einmal 5 EUR könnte man bei einer 40 Std-Woche auf 800 EUR im Monat kommen. Und 5 EUR/Std ist wirklich unterste Grenze, bei den meisten Aushilfsjobs liegt der Stundenlohn zwischen 5 und 7 EUR/Std.


    Und wenn das Geld dann nicht ganz zum Leben reicht, kann meines Wissens nach noch Wohngeld beantragt werden (Alles vorausgesetzt den Fall, dass du kein Hartz IV bekommst.)


    Also:


    1) sirekt morgen den Antrag stellen und


    2) einen Nebenjob suchen (z. B. kellnern, Regale einräumen, putzen, ...)


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo,


    habe eben deinen Bericht gelesen. Der Vorschlag das du dir 2 Jobs a 400,00 € suchen sollst - vergess den. Denn 1 Job a 400,00 € ist für dich Steuer und sozialversicherungsfrei, aber hast du 2 von diesen jobs werden sie zusammen gerechnet und somit bist du dann sozialversicherungspflichtig und von den möglichen 800,00 € bleiben dir auch nur noch ca. 600,00 €. Welcher potenzielle Arbeitgeber macht das mit, stellt eine 400,00 € Kraft ein um nur die pauschalen Abgaben zahlen zu müssen und muß dann wegen der "Dummheit vom Amt bzw. AN" normale Beiträge abführen.
    Mach es wie die anderen dir geraten haben - stell einen Antrag auf ALG II. Mehr wie ablehnen können sie dir diesen erstmal nicht und dann kannst du immer noch einen Widerspruch verfassen.


    LG Mandy

  • Hallo Peter Pocket!


    Labern lassen, hin zur ARGE und Antrag stellen und mal darauf aufmerksam machen das Du bereits eine Ausbildung abgeschlossen hast!Mein Vater ist nicht mehr Unterhaltspflichtig (da ich ab dem 01.02. offiziell nicht mehr in der Ausbildung bin, davor waren es monatlich 349€ die ich von ihm bekam!?


    Irgendetwas stimmt ansonsten an dieser Aussage wohl nicht?


    Im Weiteren gilt dann Deine Berufliche Planung entweder Asl Weiterbildung oder Zusatzqualifikation also im Grunde als das was die ARGE mit den EV(Eingliederungsvereinbarungen) bezweckt. Wo sich mir dann wieder die Frage stellt in wieweit man diesen Blödsinn dann unterschreiben sollte. Musste aber dann und ich rate Dir dies mit einem Ablehnenden nicht einverstandenem Vermerk zu tun. Du musst nämlcih nur die sogenannte Vereinbarung (bei einer solchen dürfte man mitbestimmen) unterzeichnen, nicht aber zustimmen.


    Noch hast Du ein paar Tage in der Redaktion, da würde ich zum Abschluss einen Dankesartikel an unsere Politiker verfassen und Drucken lassen, kannst ja mal den Chefredakteur ein wenig kitzeln, bist danach ja weg und er hat dann das eine oder andere nicht mitbekommen!


    Auf jeden Fall Antrag stellen, denn sehr viel Ahnung scheint die Sachbearbeiterin nicht zu haben, siehe Ausbildungsvorschlag!


    Du schreibst aber auch unter den aufgeführten Punkten etwas von unausgebildeter Kraft! Dann ist Dein Vater aber weiter für Dich zuständig wenn er kann!
    Gruss