Hartz 4 plus Elterngeld nach Studium wegen Schwangerschaft

  • Hallo,
    meine Freundin schließt im Juli ihr Studium ab erwartet im gleichen Monat unser erstes gemeinsames Kind. Durch den Abschluss des Studiums ist sie ja automatisch exmatrikuliert und muss für die ersten 12 Monate (August 09 bis August 10) Sozialleistungen empfangen. Ich selbst studiere noch bis September 2010. Wir leben beide gemeinsam in einer Wohnung und sind nicht miteinander verheiratet. Da meine Freundin vor ihrem Studium noch nicht gearbeitet hat gehe ich davon aus das ihr eine gewisse Grundversorgung gesichert wird. Kann mir jemand sagen wie groß diese Grundversorgung ausfällt und wieviel Elterngeld wir erwarten können? Gibt es sonst Dinge die wir beachten müssen? Da es unser erster kontakt mit dem Sozialamt ist bin ich für alle Tips und Hinweise dankbar.

  • Hallo Sale,


    deiner Freundin steht eine Grundsicherung nach SGB II zu. Ich weiß ja nicht ob du neben dem Studium arbeitest, wenn das der Fall ist und du mehr verdienst als dir an ALG II zustehen würde, wird das bei deiner Freundin angerechnet.
    Deiner Freundin steht zu:
    316,- Regelsatz
    KdU (Kosten der Unterkunft, also die Hälfte der Miete)


    Wenn sie ALG II bezieht bevor das Baby da ist, steht ihr Mehrbedarf für Schwangere zu. Weiterhin Regelsatz für das Kind, wenn es dann da ist: 211,- (davon werden die 165,- Kindergeld abgezogen, also 46€).
    Dann bekommt sie den Mindestsatz von 300,- Elterngeld und eben die 165,- Kindergeld.


    Sie sollte den Antrag rechtzeitig stellen, fehlende Unterlagen wie Exmatrikulationsbescheid usw. können nachgereicht werden.


    Ich glaub das wars erstmal.
    Alles Gute!


    LG, Jalale.

  • Die Einzige, die sich aufregt, bist du.
    Aber du kannst ruhig so weiterzicken, hast ja anscheinend ein Privileg drauf.
    Sachlichkeit ist schwierig zu erlernen, besonders wenn Frau aus allem einen persönlichen Kreuzzug macht.
    Meine Argumente kannst du nachlesen und wo sind deine ?
    Es gibt eben Leute die können mit Kritik nicht umgehen.


    Viel Spaß weiterhin dabei.


    Klaus


    Und was ich halte musst du schon mir überlassen.

  • Hallo Jalale,


    erst einmal danke für die Antwort. Ich arbeite neben dem Studium in einem Arbeitsverhältniss mit geringfügiger Beschäftigung, heißt das ich monatlich nicht mehr als 400 € verdiene. Das dürfte dann ja nicht angerechnet werden oder? Wie genau ist das mit der Miete geregelt? Wir wohnen in einer 2 Zimmer Wohnung und zahlen 444 € Warmiete. Wird dabei von ihrem Anteil (also 222€) die Hälfte übernommen oder von der Gesamtmiete? (Wir stehen beide im Mietvertrag).


    Lg Sale

  • Da ihr zusammenlebt werdet ihr ja als BG eingestuft.Ihr bekommt also den Regelsatz und deine 400€ werden bis auf einen Freibetrag angerechnet.Die Miete werden sie euch übernehmen.Ich würde dir raten mal einen ALG2 Rechner zu nehmen und da kannst du dann sehen was ihr bekommen würdet.

  • Der Alge2 Rechner auch unter Hartz4 Rechner bekannt, ist aber nicht zu 100% sicher.... Nimm einfach mehrere und da wirst Du in etwa sehen, was Ihr bekommen würdet...


    Ich streite mich nicht um einem Euro und schon garnicht mit Klaus...:-)


    Lieben Gruß, Sabine

  • Hallo an alle,


    klaus, stimmt, es sind 164 €. Hab mich vertan.
    Dann @ Kitty: soweit ich das verstanden, hat Sale keinen Anspruch auf ALG II. Er ist ja Student. Und da er lediglich 400 € verdient, wird davon bei seiner Freundin nichts angerechnet.


    @ Sale: Ja, die Miete wird, solange das Baby nicht da ist, zur Hälfte vom Amt übernommen. Wenn das Kind dann da ist, müssten eigentlich 2/3 der Miete vom Amt übernommen werden.


    Achso, eine BG werden ihr, wie Kitty schon gesagt hat, bilden. Das heißt, wenn ihr den Antrag stellt, müssen alle erforderlichen Unterlagen von dir beigefügt werden. Besitzt du Vermögen? Das würde dann nämlich mit angerechnet werden.


    LG, Jalale.

  • Vermögen oder Sparanlagen sind nicht vorhanden. Im August '09 entfällt auch mein Kindergeld und meine Halbwaisenrente (Vater gestorben) weil ich 27 Jahre alt werde.
    Um mal für mich ein bißchen Klarheit zu schaffen. Sie bekommt: 316 € Grundsicherung, 46 € fürs Kind plus 164 € Kindergeld, 300 € Elterngeld. Macht Netto 826 €. Zusätzlich wird von unseren 444€ Miete die Hälfte übernommen. Habe ich da alles richtig verstanden?


    Was heißt eine BG bilden?

  • Hallo Sale,


    nachdem du erst jetzt sagst dass du anderes Einkommen hast, müsste die Sache so aussehen


    612 € Regelleistung Du und deine Freundin
    +
    211 € Regelleistung Kind
    +
    KDU angemessene Kosten der Unterkunft (Strom und Warmwasser werden nicht gezahlt)
    -
    164 € Kindergeld für dein Kind
    -
    164 € Dein Kindergeld
    -
    XXX € Deine Halbweisenrente
    -
    400 € Dein Verdienst
    +
    160 € Freibetrag für Arbeitseinkommen bei 400€ Verdienst
    =
    ALG II Anspruch
    +
    Elterngeld
    =
    staatliche Unterstützung.


    BG = Bedarfsgemeinschaft, soll heissen ihr werdet zusammen in einen Topf geschmissen und dein Einkommen wird angerechnet.


    Gruß klaus

  • Hallo Klaus


    Die Halbwaisen Rente sind auch "nur" 160 €. Mein Kindergeld sowie diese Rente entfallen aber wie gesagt ab August und der Geburtstermin ist am 24.07.09. Exmatrikuliert wird meine Freundin am 30.06.09. Ich lasse den Juli mit seinen Sonderfällen mal außen vor (Weil sie ja noch Schwanger ist im juli und ich noch Kindergeld beziehe). 612 € Regelleistung für mich und meine Freundin und mich heißt was? Ich dachte sie bekommt eine Grundsicherung von 312 € ? Ich selbst kann doch trotz Bedarfsgemeinschaft kein Anspruch auf Harz 4 haben? Das Kind bekommt 211 € Regelsatz und zusätzlich Kindergeld 164€, hat sich erst so angehört das der regelsatz vom Kind vom Kiindergeld abgezogen wird und somit nur 46 € beträgt? Was bedeutet der Freibetrag, alles was ich mehr als 160 € verdiene wird abgezogen bzw eingerechnet?


    Sorry für die vielen Fragen aber ich bin positiv überrascht das ich soviele kompentente Antworten bekomme und muss das natürlich ausnutzen. ;-)


    Grüße Sale

  • Hallo Sale,


    Sorry sind für jeden von euch 316 € also somit zusammen 632. Die 612 waren ein Tippfehler.
    Für dein Kind bekommst du 211- 164 = ALG II.
    Ich hab nur zuerst die Plusbeträge und dann die Minusbeträge geschrieben.
    Du hast auch keinen Anspruch auf Hartz IV, nur wenn du über deinem theoritischen Hartz IZ Satz liegst ,dann wird alles darüber auf das ALG II deiner Freundin angerechnet.
    Ohne dein Kindergeld und die Rente:


    316 Regelsatz Du
    +
    ein drittel KDU
    -
    Dein Einkommen
    =
    Dein theoretischer Anspruch auf ALG II. Sollte das Ergebnis negativ werden, dann wird der Betrag bei deiner Freundin vom ALG II Anspruch abgezogen.


    Anspruch deiner Freundin:


    316 Regelsatz Sie
    +
    211 Regelsatz Kind
    +
    Zwei Drittel KDU
    -
    164 Kindergeld für dein Kind
    =
    ALG II Anspruch deiner Freundin
    +
    300 Elterngeld
    =
    Staatliche Unterstützung


    Gruß klaus

  • Hallo nochmal,


    wie Klaus es jetzt geschrieben hat, ist es nun endlich richtig. Vorher wurde wohl übersehen, dass du Student bist und somit keinen Anspruch hast.
    Das mit der Bedarfsgemeinschaft bedeutet, dass ihr beide (bzw. ihr drei) füreinander einsteht und du, soweit es dir möglich ist, deine Familie versorgen musst. Da du aber mit deinen Einnahmen, zumindest ab August, höchstwahrscheinlich unter dem liegst, was einem ALG II - Empfänger zusteht (sprich: Existenzminimum), wird deine Freundin wohl den vollen Satz ALG II bekommen.
    Deine Freundin hat ALG II Anspruch ab dem 01.07. Sowie ich das verstanden hab, bekommst du im Juli noch 724,- (400 + 164 + 160). Da deine Freundin bis Ende des Monats noch schwanger ist und somit erst nur eine Person (deine Freundin) Geld vom Amt bekommt, musst du die Hälfte der Miete zahlen.
    Also hast du 502,- € zur Verfügung (724 - 222). Da das über dem Regelsatz von 312,- liegt, bekommt deine Freundin die Differenz von ihrem Regelsatz abgezogen.
    Ihr müsst dem Amt dann im August mit Belegen mitteilen, dass nun weniger bekommst. Dementsprechend bekommt sie dann mehr. Dann ist ja das Kind auch da.
    Hier nochmal was deine Freundin und das Baby dann ab August bekommen müssten (vorausgesetzt du hast nicht mehr als 464,-):


    316 + 47 + 296 (Regelsatz und Miete vom Amt) + 164 + 300 (Kindergeld und Elterngeld)


    = 1123,- €


    Ich hoffe jetzt ist endlich alles richtig und alle Fragen sind beantwortet:
    Achso, nicht vergessen Mehrbedarf für Schwangere beantragen, außerdem habt ihr Anspruch auf die Erstausstattung fürs Kind (Kindermöbel und Babysachen). Ihr müsst den Antrag dafür rechtzeitig stellen (am besten mehrere Wochen vor dem Entbindungstermin) und, ganz wichtig, nicht vorher die Sachen schon kaufen! Die kommen zu euch gucken, ob Bedarf besteht. Rückwirkend bekommt man keinen Zuschuss mehr.


    Alles Gute für euch,


    LG, Jalale.

  • Hallo Klaus und Jalale,


    ich danke euch beiden erst einmal für die Antworten und so langsam hab ich's verstanden. Wir haben inzwischen einen Termin bei ProFamilia vereinbart um uns von denen noch einmal aufklären zu lassen wo und ab wann man welche Sachen beantragt.


    LG Sale