Hilflosigkeit durch Machtlosigkeit

  • Hallo,


    Ich bin alleinerziehende Mutter von 4 Kindern im Alter von 17-16-15-8 jahren.
    Ich beziehe Sozialhilfe und befinde mich nochmals in Ausbildung.
    Mein Sohn 17 jahre hat noch keine Lehrstelle. Er wurde daher vom Amt in einen 1,30€ Job vermittelt, dies ist nun 6 Wochen her. Ich streckte Ihm das Busgeld vor die vom Amt zurückerstattet werden sollten. 43 € in der Woche. Die Rückerstattung kam bis auf die letzten beiden Wochen. Mein Sohn erklärte mir das Er es Versäumt hatte die Karten aufs Amt zu bringen und deshalb noch keine Rückerstattung da sei. ICh wurde Mißtrauisch und fuhr meinen Sohn heute selber zur Arbeit um zu sehen ob Er dort auch hin geht. Nachdem ich ein Gespräch mit dem Chef hatte-kam heraus das er nur 2 Tage Anwesend war. Desweiteren wurde mir berichtet das mein Sohn auf seinem Handy aufgefordert wurde auf der Arbeit zu erscheinen- was er nicht tat.Desweiteren wurde vom Chef eine schriftliche Verwarnung an falsche Adresse geschickt.
    Vor einer Woche war mein Sohn selbst auf dem Amt wo ihm eine letzte Chance gegeben wurde am nächsten Tag die Arbeit wieder auf zu nehmen. ER hat es nicht getan.Auch davon wußte ich nichts.


    Nun sieht es so aus das das Amt 50% kürzung für 3 Monate vornimmt und zudem die Rückerstattung der zu Unrecht erstatteten Fahrtkosten zurückfordert.
    Für mich ist das Schlimme daran das ich als Mutter keinerlei Möglichkeiten hatte vorzeitig zu reagieren - da mir niemand als Mutter bescheid gegeben hat was da läuft.
    Das alles hat zur Folge das von dem EXISTENZ MINNIMUM uns noch weniger zum Leben b.z.w. Essen bleibt.
    Die einzigste möglichkeit ist für mich die Tafel auf zu suchen doch die nächste liegt 30 km von mir entfernt.


    Frage: Welche möglichkeiten von HIlfen könnte ich erwarten?

    Welche und wo könnte ich noch Anträge stellen?



    Oder wie könnte ich mich beim Amt zur Wehr setzen?




    Wäre schön wenn mir jemand Kompetente Antworten geben könnte.


    vielen Dank

  • Hallo Wuermchen,


    einige Sachen sind mir nicht ganz klar. Du erhälst Sozialhilfe, kein ALG II. Und dein Sohn, erhält der dann auch Sozialhilfe?
    Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass du mit sanktioniert wirst, wenn dein Sohn seinen Pflichten nicht nachkommt. Nun müsste ich aber wissen, auf welcher Grundlage die Sanktion erlassen wurde, SGB II (ALG II) oder SGB XII (Sozialhilfe).


    LG, Jalale.

  • das das bsg gesagt hat, die kinderbeträge sind verfassungswidrig, kannst hoffen, dass die famileinministerin ihr ansage wahr macht und bald erhöht
    vorher würde ich überprüfungsantrag aller bisherigen bescheide stellen
    vielleicht hast glück udn es gibt eine fette nachzahlung