Ich finde es auch in Ordnung das man seine Kinder unterstützt solange man das machen kann.Was das Geld angeht was der Staat hat oder nicht darüber läßt sich streiten denn ich denke es ist schon genug da es kommt nur darauf an wie man es verteilt und unsere Politiker füllen sich auch gehörig die Taschen auch dann noch wenn sie schon lange keine Ämter mehr begleiten und haben dabei kein schlechtes Gewissen.
-
-
Hallo andy34
Wann immer dein Sohn in Not gerät und auf Leistungen des Staates angewiesen ist, wird man von Seiten der ARGE auf deine Unterhaltspflicht zurückkommen, auch jenseits des 25. Lebensjahres. Und solltest umgekehrt du in eine solche Notlage geraten und dein Sohn dann einen Job haben, wird man sich auch auf seine Unterhaltspflicht dir gegenüber berufen.
-
Kann ich in der Einkommenserklärung Kosten für meinen Sohn absetzen?
Nach dem er nun Hartz4 eingestuft ist und nichts an Geldern erhält weil er bei mir (mit seinem Vater) zusammen wohnt, unterstütze ich ihn ja.
-
Ja, ich sehe das auch so wie Kitty121, obwohl ich deine Gedankengänge zum Teil verstehe. Ihr könnt euch glücklich schätzen, dass dein Sohn die Qualifikation hatte und die Möglichkeit ergriffen hat, einen Ausbildungsplatz zu bekommen und einen Abschluss zu machen. Die Zeit jetzt arbeitet doch für dich. Es ist absehbar, wann das ein Ende hat. Dein Sohn kann dafür vermutlich gar nichts und so würde ich ihm auch gegenübertreten.
-
... und Unterhaltsleistungen kann man eigentlich immer steuerlich absetzen; danach wird in den Formularen doch gefragt, oder?!
-
Ich weiß nicht wo man das in den Formularen angeben kann.
Kann da mir jemand helfen?
-
Ich habe das schon dutzend mal gepsotet hier. Ich glaube sogar hier im Thread......
Schau da einfach noch mal nach!
Und falls das nicht klappt : Du musst es bei den Außergewöhnlichen Belastungen angeben. Als " Unterstützung bedürftiger Agehöriger " ! Das geht allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze und bis zu einer Indivieduellen Grenzen, die vom Einkommen abhängig ist.... Dazu musst Du mal selber googeln...
Sitchwort wäre hier " Opfergrenze" .... Wer Internet hat, kann das ganz leicht mal selber alles herausfinden..... Habe ich auch....
Du hättest einfach auch mal den gesamten Thread lesen können.... Auf der zweiten Seite habe ich das alles schon geschrieben....
Wer lesen kann ( oder einfach mal die Suche im Forum benutzt ) ist klar im Vorteil....
-
ich finde es sehr nett von dir wenn du hier hilfst, aber mußt du immer so giftig sein?
-
Du hättest doch einfach den Thread noch mal lesen können..... Oder mal die Suche bemühen! Zudem kann man das alles im Internet nachlesen.....Woe alt bist Du gleich ???
Sorry, aber ich kann mir solche Kommentare manchmal wirklich nicht verkneifen.... ich habe einfach das gefühl da verarscht zu werden, wenn das Ganze doch schon ausführlich und noch dazu im selben Thread erläutert wurde..
-
Ich habe den ganzen Thread gestartet und ich habe ihn auch gelesen.
Da ich hier nicht wohne, kann sich schon mal etwas überlagern.
-
-
Lies Seite Zwei des Threads! In Deinem Thread steht dort genaus dasselbe was ich heute ( eben ) noch mal geschrieben habe..... Du mein Lieber hast sogar direkt darauf geantwortet.....
Also erzähl mir nicht, Du hättest den ganzen Thread gelesen bevor Du nach der Steuerlichen Absetzbarkeit gefragt hast....
Und die Suche benutzt man im einem Forum immer als erstes! - hast Du auch nicht gemacht...
Meine damalige Antwort ( vom 04.02. 2009) enthät genau dieselben Infos....
Übrigens: es steht wirklich auch groß und breit auf den Steuerformularen drauf.... jedes Steuerprogramm ( für 5 Euro bei Lidl, Penny etc. ) fragt nach diesen Belastungen....
-
Entschuldige bitte, hast ja Recht.
Ich habe mir die Formulare angeschaut, frage mich nun wieviel ich dort angeben kann.
Das scheint ja ein riesen Thema zu sein.Mein Sohn bewirbt sich zunehmend immer mehr, bisher kommen nur Absagen.
Da er jetzt keinen Pfenig mehr besitzt und die Krankenkasse muß auch noch bezahlt werden.
Alles jetzt auf meine Kosten.Habe mir nun ein Harz4 Buch gekauft, da steht leider nichts darüber was und wieviel ich nun bei der Einkommenserklärung angeben kann.
Das sind monatlich keine klakker Beträge mittlerweilen die ich da für ihn ausgebe.
Was gebe ich da nun für einen Betrag an?
-
Wieviel kann ich den nun absetzen?
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
--HILFEEE!!!--kein BAB, kein ALG2
- sylvia86blau
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 7,9k
0
-
-
-
-
, unter 25, brauche dringend Hilfe 4
- vip-lady
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 9,4k
4
-
-
-
-
!! öffentl. petition wegen kindergeld !! 2
- sich wehren
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 9,2k
2
-
-
-
-
!Hilfe ! AlG II verlangt alle Zahlungen zurück incl. KV usw. 6
- witwemitvierkindern
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 15k
6
-
-
-
-
???? was heisst das genau ????? 1
- sarah_en
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,9k
1
-