Beiträge von andy34

    Moin,moin......


    nein ich zahle keinen Unterhalt an meine Exfrau, die ist mttlerweile wieder verheiratet.
    Ich habe auch sonst nie an sie Unterhalt gezahlt. Wir sind geschieden worden und jeder ging seinen Weg weiter ohne einander das Geld auf unangenehme Weise aus der Tasche zu ziehen.


    Mein Sohn lebt bei mir und da er nun seit gut 1,5 Jahren Arbeitslos ist unterstütze ich ihn nicht nur damit das er bei mir wohnt. Da ist wieder alles angesagt, Kleidung, Essen, Krankenkasse usw.
    Ich wußte garnicht das ich solche Kosten für ihn in der Einkommensteuererklärung zum Abzug bringen kann und wie ich das machen muß.


    So richtig 100% weiß ich es jetzt immer noch nicht. Habe mir so ein PC-Einkommensteuerprogram gekauft und hoffe das hilft mir da etwas.

    Unterhalt: Keine Opfergrenze bei Unterstützung der Lebensgefährtin (Stand: 20.11.2008)Unterhaltsleistungen an eine bedürftige Angehörige sind bis zu 7 680 EUR im Jahr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Aufgrund besonderer gesetzlicher Regelung gilt dies auch für Leistungen an den Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, wenn beim Lebensgefährten zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden.


    Die Opfergrenze beträgt 1 % je volle 500 EUR des Nettoeinkommens, höchstens 50 %. Dieser Prozentsatz vermindert sich um je 5 Prozentpunkte für den Ehegatten und für jedes Kind, für das Sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, höchstens jedoch um 25 Prozentpunkte (BMF-Schreiben vom 9.2.2006).


    Aktuell hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auf Unterhaltsleistungen an die in Haushaltsgemeinschaft lebende Lebensgefährtin die Opfergrenze nicht anzuwenden ist. (BFH-Urteil vom 29.5.2008).


    (Stand: 20.11.2008)

    Mein Sohn wohnt bei mir (seinem Vater).
    Er ist arbeitslos seit über 1 Jahr und Hartz4 wurde abgelehnt, da sein Vater Einkommen hat.
    Wir sind nun eine Bedarfsgemeinschaft.
    Ich als sein Vater unterstütze ihn nun in allen Dingen, vor allem finanziell.


    Was und wieviel, mit welcher Begründung kann ich seine Kosten die ich zahle in der Einkommensteuererklärung 2008 angeben?


    Sind das dann aussergewöhnliche Belastungen?

    Entschuldige bitte, hast ja Recht.


    Ich habe mir die Formulare angeschaut, frage mich nun wieviel ich dort angeben kann.
    Das scheint ja ein riesen Thema zu sein.


    Mein Sohn bewirbt sich zunehmend immer mehr, bisher kommen nur Absagen.


    Da er jetzt keinen Pfenig mehr besitzt und die Krankenkasse muß auch noch bezahlt werden.
    Alles jetzt auf meine Kosten.


    Habe mir nun ein Harz4 Buch gekauft, da steht leider nichts darüber was und wieviel ich nun bei der Einkommenserklärung angeben kann.


    Das sind monatlich keine klakker Beträge mittlerweilen die ich da für ihn ausgebe.


    Was gebe ich da nun für einen Betrag an?

    Kann ich in der Einkommenserklärung Kosten für meinen Sohn absetzen?


    Nach dem er nun Hartz4 eingestuft ist und nichts an Geldern erhält weil er bei mir (mit seinem Vater) zusammen wohnt, unterstütze ich ihn ja.

    Liebe Laetitia,


    für alles hat der Statt Geld nur am wenigsten für seine Menschen.
    Würde der Statt mehr sparen könnten mehr Menschen besser hier leben.
    Vor allem in sollchen Krisenzeiten wenn sie arbeitslos sind.

    Ich ziteiere mal: Zitat:Zitat von andy34
    Hätte er alleine in einer Mietwohnung gewohnt, hätte er dann jetzt Hartz4 bekommen?


    Dies Zitat zeigt leider eindeutig worum es Dir geht ! Um Geld - um jeden Preis - das kann man nicht anders verstehen.....


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    Ich glaube du kannst nicht lesen, ich schrieb doch schon, das es mir nicht um das Geld geht.
    Es geht mir um nicht verstehen von Harz4, es ist unmenschlich.


    Was sollen die ganzen Rentner sagen die so viel Geld in die Gemeinschaftskasse ihr fast ganzes Leben gezahlt haben und nur so wenig monatlich zurück bekommen. Es reicht nicht um eine Pflege davon zu bezahlen.

    Leatitia, ich denke du verstehst mich ein wenig falsch oder ich war nicht deutlich genug.


    Es geht mir nicht darum meinen Sohn zu unterstützen, das mache ich zu genüge und würde es auch so lange machen bis er für sich selbst sorgen kann.


    In erster Linie geht es mir hier darum das mein Sohn über die ARGE nichts, aber auch nicht mal irgendwelche Vorschläge, Beratung bekommt.
    Monatlich bekommt er Vorladungen, geht hin und erklärt was er so unternommen hat wegen einem Arbeitsplatz. Er zeigt dann mehrere Bewerbungen die laufen und welch die abgesagt wurden.
    Er ist am BALL. Die Zeit vergeht, das Jahr ist so schnell rum.


    Früher wurden doch Arbeitslose so lange unterstützt bis sie eine Arbeit gefunden haben?
    Ich war in meinem Leben nie arbeitslos, habe mich wohl deshalb um dieses Thema nicht gekümmert.


    Heute, Hartz4 halte ich für unmenschlich.


    Hätte er alleine in einer Mietwohnung gewohnt, hätte er dann jetzt Hartz4 bekommen?