Einkommensüberprüfung von Partner

  • Lebe mit meinem Partner seit April 2008 gemeinsam in meiner Wohnung.Ich beziehe Kindergeld für mein 16 jähriges Kind,welches aber in einer Wohngruppe lebt,das Kind kommt alle 14 Tage übers Wochenende nach hause.Das Kindergeld, plus einem Eigenanteil meinerseits und meines Kindes wird an die Wohngruppe überwiesen.Soweit ich informiert bin,darf das Einkommen des Partners erst nach 1 jährigem Zusammenlebens mit angerechnet werden?????Wird nur dann das Kindergeld nicht mit angerechnet,wenn das Kind volljährig ist und nicht mehr zu hause lebt,oder gilt dies auch bei Kindern in einer Lebenssituation die unserer entspricht?Laut Überprüfung des Sachbearbeiters,soll ich alleine für meinen Partner aufkommen,sprich,angeblich steht ihm auch kein Hartz4 zu,da mein Einkommen (inkl. Kindergeld)knapp über 100,-Euro über der Einkommensgrenze liegt.Da ich mich weigere,riet er mir,eine Erklärung zu schreiben,dass ich mich weigere für meinen Partner aufzukommen......


    Wer kann mir helfen????


    Vielen Dank,bin für jeden Rat dankbar:)

  • Hallo rea!


    Nach 1 Jahr Zusammenleben wird davon ausgegangen, dass ihr als Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Bis dahin musst du für deinen Partner nicht aufkommen und er hat bis dahin Anspruch auf Hartz IV. Meines Wissens in derselben Höhe, als würdet ihr bereits eheähnlich zusammenleben.


    Nach diesem 1 Jahr prüft die ARGE, welchen Bedarf eure Gemeinschaft hat. Das 16-jährige Kind außen vor, da es nicht in eurer Bedarfsgemeinschaft lebt. Es gäbe also für jeden von euch beiden € 316 (zusammen also € 632) plus die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (sind bei der ARGE zu erfragen).
    Beträgt dein Einkommen ebensoviel oder mehr wie diese € 632 + Miete, so besteht kein Anspruch auf Hartz IV, d.h. du müsstest dann wirklich für deinen Partner aufkommen!

  • Danke Barthold für den Rat.


    Ich lebe noch kein volles JAhr mit meinem PArtner zusammen. (April 2008),TROTZDEM FORDERT DER JOBCENTER MICH DAZU AUF;MEINE GEHALTSNACHWEISE VORZULEGEN SOWIE MEINE KONTOAUSZÜGE DER VERGANGENEN 3 MONATE:


    BIN ICH JETZT DAZU VERPFLICHTET;DIE UNTERLAGEN VORZULEGEN? Oder erst im April 2009?????

  • Hallo rea!


    Ich weis, man neigt dazu der ARGE Widerstand entgegenzusetzen, weil man sich oft genug deren Willkür ausgesetzt fühlt. Aber spielt es eine Rolle, ob Du Deine Unterlagen jetzt oder erst im April einreichst? Ich würde ihnen geben, was sie wünschen, aber ich würde auch darauf verweisen, dass ihr noch kein Jahr zusammenlebt und noch nicht entschieden ist, ob ihr auch weiterhin zusammen wohnt.
    Was ich in Deinem ursprünglichen Bericht übersehen hatte, ist die Tatsache, dass Du an die Wohngruppe Deines Kindes ja nicht nur das Kindergeld abführst, sondern aus eigener Tasche noch was drauflegen musst. Diese Mehrkosten solltest Du unbedingt gegenüber der ARGE mit anführen, wenn es denn soweit ist, dass ihr als "eheähnliche Gemeinschaft" ab April geführt werdet.


    Liebe Grüße
    Berthold