Hilfe - SGB II - Mietrecht - Umzug!!!

  • Hallo:)
    ich bin neu hier. Ich bin 51 Jahre.
    Ich bin vor fast 2 Jahren von der ARGE zum Umzug aufgefordert worden, da die Wohnung zu teuer war. Weil mein Sohn damals aus der 3-Zimmer Wohnung in der wir und mein damaliger Lebensgefährte wohnten auszog. Ich habe mir bestimmt über 50 Wohnungen angeschaut. Da ich nicht mehr gut zu Fuß bin (70% GdB) war die Suche ja von vorne herein eingeschränkt. Von meinen damaligen Lebensgefährten wolte ich auch weg. Allerdings bin ich dann vom Regen in die Traufe gekommen. Hab eine wirkliche "Bruchbude" gemietet. So nun fand ich heute heraus, dass auch all meine Bemühungen unter anderem 10 oder mehr Briefe an den Vermieter, Anrufe, Mieterschutzbund und Einschaltung eines Rechtsanwalts mir nicht viel nützen. Da ich als Hartz IV Bezieherin nicht aktiv legitimiert bin eine Zahlungsklage einzureichen, da das Geld ja dann eh die ARGE kassiert. Obwohl ich ja über 900€ an die Nergie, Gas u. Strom abzahlen muss. Und momentan kaum durchkomme mit 160,00€ monatlich für Gas, Strom inkl. 20,00€ Ratenzahlung.
    Wo ist da die Gerechtigkeit - ich friere, da nur Wohn- und Schlafzimmer beheizbar sind. Ich bezahlte den Strom für sämtliche Handwerker hier. Und doch soll das alles lt. SGB II doch der ARGE zustehen. Auch sämtliche Mietminderungen, die ich ja nicht unbegründet zur Klage gab. Also warum weitermachen vor Gericht??? Die Miete bezahle ich nur unter Vorbehalt. Die Klage ist bereits eingereicht.

    Da ich davon ausgehe die Gestzesgrundlagen verstanden zu haben, möchte hier aber so schnell wie möglich ausziehen. Stehen mir Umzugshilfen bei? In welcher Höhe?
    Ich habe keine Kumpels, die mir für ein Essen helfen. Mein Sohn hat Rheuma, kann also auch nicht helfen.


    Bitte um Auskunft. Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Und noch so einen Winter ohne ausreichende Heizung pack ich hier wirklich nicht mehr.


    Vielen Dank im Voraus.


    Michaela

  • Also es gibt ja bei der ARGE auch einen Sozialdienst, die sich die Wohnungen anschauen, wenn du begründet einen Antrag auf eine Leistung stellst. Die müssten dann ja sehen,was da los ist und dir eigentlich helfen. Wenn sie dich nur abwimmeln wollen, im vernünftigen Ton stur bleiben und den Chef verlangen.
    Sollte das alles nichts helfen, versuche es mal bei sozialen Einrichtungen( Carritas, Diakonie usw.)die helfen auch Leuten welche nicht in der Kirche oder bestimmten Vereinen sind.
    Ich wünsche dir sehr viel Glück.
    Liebe Grüße

  • Danke dir!!
    Es war schon eine Dame vom allgemeinen sozialem Dienst hier. Da ich ja wirklich nicht das Geld hatte mir einen zusätzlichen Heizofen zu kaufen. Ich hab eine Spende in Höhe von 70,00€ bekommen und mir auch einen Halogenheizer gekauft.
    Ich wohne nun ja schon fast 2 Jahre hier.
    Aber ich dachte, wenn ich Klage einreiche kann ich die zuviel bezahlte Miete, falls ich Recht bekomme dazu verwenden meine Schulden bei der NERGIE zu tilgen. Aber dem soll ja nun nicht so sein. Sondern die ARGE würde das Geld in ihre Tasche stecken. Da ich ja nicht aktiv legitimiert bin die Zahlungen, die der Vermieter zahlen müsste selbst zu bekommen. Da ja die ARGE die Miete und Heizung in voller Höhe bezahlt.
    Sie bezahlen zwar die Miete in voller Höhe aber nicht die Heizung. Ich bekomme monatl. 58,00€ für Heizung.
    Aber im $33 SGB soll stehen, dass die Erstattungsansprüche nicht mir zustehen.
    Ist sehr kompliziert. Warum habe ich dann 3 Beratungsscheine vom Amtsgericht bekommen.
    Ich werde mal bei der ARGE nachfragen, vor 6 Monaten bekam ich die Auskunft, dass sich die ARGE nicht in Mietangelegenkeiten mischen und bezahle seitdem meine Miete selbst. Immer unter Vorbehalt.
    Noch nen schönen Abend.
    Hoffe ich bekomme Genaures raus. Diese Wohnung ist unzumutbar.

  • Hi Loewenmaehne!


    Du schreibst Du wärst in eine "Bruchbude" gezogen, aber es ist mir nicht klar, um welche Art Mängel es geht!
    Wenn es schon bei Deinem Einzug eine "Bruchbude" war, könnte man Dir Deinen Einzug als Duldung vorhandener Mängel auslegen. Diesbzeüglich nun jetzt zu klagen, wird von wenig Erfolg gekrönt sein.
    Was die Heizkosten anbelangt, solltest Du Dir bei jedem Kauf von Brennstoff eine Quittung geben lassen. Die von Dir genannten € 58,00 für Heizung sind nicht fix. Es sind von der ARGE die tatsächlichen Heizkosten zu bezahlen, wenn sich diese in einem gewissen Rahmen bewegen!
    Wie gesagt: Ein paar detailiertere Angaben zu den Mängeln wären sehr hilfreich!


    Liebe Grüße


    Berthold

  • Vielen Dank Berthold,


    folgend habe ich beide Faxe, die ich letztes Jahr selbst an meinen Vermieter rein kopiert. Schien mir am Einfachsten.
    Die Klage ist schon eingereicht.
    Mein Vermieter versucht nun, dass das Amtsgericht mir die Prozesskostenhilfe versagt. Da ich ja ALG II - Beziegerin bin.
    Und die ARGE ja meine Miete und Heizung im vollem Umfang bezahlt. Und ich dann gemäß $ 33 SBG II keine Erstattungsansprüche habe.
    Das wäre ja für wahr ungerecht. Ich habe die Unannehmlichkeiten und die ARGE bekommt die Entschädigung!!!
    Ich möchte wenigstens meine Strom- u. Gasschulden tilgen können. Und eine vernünftige Heizung in Küche und im Bad haben. Ein Kellerabteil das ich benutzen kann, das Geschmiere vor meiner Wohnung entfernt haben und keinen vermüllten Hof.
    Wie sind meine Aussichten vor Gericht?
    Oder soll ich versuchen umzuziehen?



    Nürnberg, 17.04.2008




    Sehr geehrter Herr Koeppen,


    ich war diese Woche beim Mieterschutzbund und habe mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.


    Es geht um folgendes:


    1.1. Der Gasheizofen hat 7 KW. Das ist obwohl er schon 9 Liter in 30 Sekunden verbraucht, viel zu wenig. Sogar der Kaminkehrer war da meiner Meinung. Von ihm habe ich auch diese Angaben. Dieser Ofen reicht gerade mal aus um das Wohnzimmer zu heizen und das Schlafzimmer zu temperieren. Mir hat aber der Rechtsanwalt vom Mieterbund gesagt, dass in jedem Raum in einer Höhe von einem Meter ab Fußboden eine Wohntemperatur zwischen 18 und 20 Grad Celsius gesetzlich vorgeschrieben ist. Nun in Küche, Bad und Korridor hatte ich in den kalten Monaten nicht mal 13 Grad. Nun im April 08 habe ich auch nie mehr wie 15 Grad in diesen drei Räumen gemessen.


    Ich bitte Sie daher dafür Sorge zu tragen, dass ich hier in meiner non Ihnen gemieteten Wohnung nicht weiter frieren muss. Das heißt eine ausreichende Heizung in meine Wohnung einbauen zu lassen.


    1.2. Die Kellertüre ist defekt, Herr Titze weiß dieses schon seit Monaten und hat Ihnen bestimmt darüber berichtet. Außerdem steht ein Öltank in meinem Kellerabteil.


    Bitte um Reparatur der Kellertüre und bitte lassen Sie diesen Öltank entfernen.


    2.1. Wegen der Gründe 1.1. und 1.2. mindere ich die Miete um 20%. Ich mache vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, so dass die Miete ab sofort nur noch unter Vorbehalt bezahlt wird.


    3.1. Die NERGIE – Rechnungen, eine davon hat Ihnen Herr Titze ja zugesandt. Ein Kontoauszug zum 18.02.08 liegt bei. Die beiden Beträge ergeben € 953,04. Dass ich alleine niemals soviel Strom und Gas verbrauchen kann wenn die Wohnung korrekt beheizt wird und keine Handwerker in der Wohnung mit Maschinen, Heizstrahlern usw. arbeiten und außerdem eine schließende Haustüre früher eingebaut worden wäre liegt auf der Hand.


    Ich habe mir extra die NERGIE – Rechnungen von meiner früheren Wohnung zusenden lassen, und berechnet, dass ich in der Gugelstrasse ca. 35 € monatlich für Gas und Strom brauchte. Hier liegt der Verbrauch im Durchschnitt 136,00€.


    Ich bitte Sie mir den Differenzbetrag in den nächsten 10 Tagen zu überweisen oder auch direkt an die NERGIE. Falls Sie direkt an die NERGIE überweisen wollen, geben Sie mir bitte Bescheid, damit ich der NERGIE Bescheid geben kann, ansonsten wissen die Sachbearbeiter dort nicht wie sie das buchen sollen, da die ARGE mir monatlich einen gewissen Betrag von meinem Lebensunterhalt abzieht und den der NERGIE überweist. Ich werde nun auch selbst die Miete an Sie überweisen, da die ARGE wird sich niemals in Mietverhältnis einmischt. Ich war dort und habe mich erkundigt.


    Den folgenden Brief schrieb ich per Fax am 06.05.08


    Sehr geehrter Herr Koeppen,

    Leider blieb mir nach Erhalt Ihres Briefes vom 28.04.08 nichts anderes übrig, als mich nochmals an den Mieterbund zu wenden.
    Der RA machte mich darauf aufmerksam, dass ich vergessen habe Ihnen eine Frist für die bereits erwähnten Mängel
    zu setzen. Daher setzte ich Ihnen nun eine Friest von 10 Tagen für die bereits erwähnten Mängel.
    Ausserdem habe ich noch weitere Mängel zu melden und setze Ihnen hierfür eine Frist von 14 Tagen.


    1. der Hof sieht dauernd wie eine Müllhalde aus. Kaum hatte Herr Titze den restlichen Müll den die Sperrmüllabfuhr
    nicht mitnahm entsorgt, haben seine Mieter den Hof widerrum in eine Müllhalde verwandelt. Dies ist auch ein Grund zur
    Mietminderung. Ich habe Herrn Titze schon vor ca. 3 Wochen angerufen bisher war er aber leider noch nicht hier, da ich
    ihn auch bat mir Quittungen vorbei zu bringen. Ich bitte Sie sich mit Herrn Titze in Verbindund zu setzen, denn ich bin es
    leid dauernd einen Müllberg im Hof zu haben.


    2. Bitte lassen Sie den Spruch " Drogenschwein raus" der an der Wand im Hausflur neben meiner Wohnungstür ent-
    fernen oder überstreichen. Das Geschmiere ist ca. 40cm von der Türklingel entfernt und 1,90m x 0,40m gross. Dass
    damit mein Vormieter Herr Koeppendoerfer gemeint war liegt wohl auf der Hand. Mich stört dies gewaltig, so mancher
    Besucher hat schon komische Bemerkungen gemacht.


    3. Die Bodenfliesen in der Küche sind schon wieder gesprungen, was nach Aussage von Herrn Neusinger noch öfters
    vorkommen wird, da Holz arbeitet und Fliesen darauf unlogisch sind. Aber es war ja Ihre Entscheidung, also bitte
    kümmern Sie sich darum, dass die 3 gebrochenen Fliesen erneuert werden.


    4. Seit ca. 8 Monaten bitte ich Herrn Titze eine der drei schwarzen Mültonnen abzubestellen. Nun wurde dies auch bei der
    Eigentümerversammlung angeordnet. Es kann ja nicht sein, dass 5 Parteien 3 Allzwecktonnen brauchen. Ich habe vor
    einigen Monaten alle Mieter angeschrieben und sie gebeten gelbe Säcke zu verwenden, was teilweise nun auch ge-
    macht wird. Eine Biomülltonne gibt es hier überhaupt nicht.


    5. Durch die lange Dauer der Umbauten hauptsächlich wegen der Türen bekomme ich meine Katzen nicht mehr. Ich
    weiß, dass sie mir den ideelen Wert niemals ersetzen müssen, aber trotzdem finde ich es erwähnungswert. Zum
    15.05.07 habe ich die Wohnung gemietet und im Februar 2008 waren endlich die von Ihnen genehmigten Türen
    eingebaut. Die Küchentüre ist nach wie vor völlig verzogen - schliesst nicht richtig. Eine Schlafzimmertüre ist
    überhaupt nicht vorhanden.


    Nun ist die Liste der Beanstandungen vollständig. Nach der eingeräumten Frist von 10 oder 14 Tagen werde ich zum
    Rechtsanwalt gehen. Dies seht mir selbstverständlich frei.


    Mit freundlichen Grüßen




    Nun noch das Thema Heizen. Ich muss ja wohl oder übel momentan die Küche und das Bad elektrisch heizen. Da der Gaseinzelofen nicht ausreicht die gesamte Wohnung zu heizen. Letztes Jahr waren im Winter ja dauernd irgendwelche Handwerker hier und außerdem war es bei weitem nicht so kalt. Ich schreibe jeden Tag auf wie kalt es in meiner Wohnung ist. Wieviel steht mir zum Heizen meiner Wohnung zu? Sie ist 52qm groß und die Wände sind 3,30m hoch.


    Ich weiß wirklich nicht mehr, wie ich hier weiterkomme.


    Als ich die Wohnung mietete wusste ich, dass das Bad gefliest werden musste und ein neuer Fuboden verlegt werden musste. Vermieter stellte das Laminat. Aber dann kam noch eine verschimmelte Wand in der Küche dazu. Auch war der Fußboden durchgefault. (Konnte ich nicht wissen, da eine Küchenzeile dort stand) Mietvertrag Beginn 15.05.07 - bis endlich das Nötigste hier erledigt war - 04.08.2007. Wohnte bis Ende Juli bei einer Freundin. Dann ging es nicht mehr (ich wollte ncht mehr) und mein Vermieter musste 10 Tage lang 50,00€ für mein Hotelzimmer bezahlen. Das beschleunigte dann auch endlich die Arbeiten hier;) Die Miete beträgt kalt 250,00 € + 60,00€ NK.
    Ich gebe ja zu, dass diese Wohnung eine Bruchbude war und teilweise noch ist. Aber ich habe wirklich viele Dinge erst nach dem 15. Mai gesehen. Der Stuck und die Größe der Wohnung haben mich geblendet. Bin ja kein Handwerker!! Und ich wollte meine Katzen mitnehmen. Hatte keine andere Wohnung in Aussicht. Heute weiß ich, dass ich in der früheren Wohnung hätte bleiben sollen, bis ich eine geeignete Wohnung gefunden hätte. Aber wir hatten ja zum 1.05.07 gekündigt!!!


    Das ist eine lange Geschichte!!! Was soll ich nun machen???


    Vielen Dank im Voraus.


    Michaela

  • Hallo Michaela!


    Das sind schon gravierende Mängel, die Deine Wohnung da aufweist! Das diese beseitigt werden müssen, ist klar, aber wie es aussieht hat es Dein Vermieter damit nicht eilig! Ob die gesetzten Fristen von 10 bzw. 14 Tagen korrekt sind, vermag ich nicht zu sagen, aber ich nehme an, dass Dich Dein Anwalt dahingehend schon beraten hat.
    Rein vom Rechtsempfinden her möchte ich sagen, dass eine durchgesetzte Mietminderung Dir zustehen müsste und nicht der ARGE, denn schließlich hast ja Du mit all diesen Mängeln leben müssen! Aber wie gesagt, zunächst muss diese Mietminderung erst einmal als rechtens abgesegnet sein. Das einbehaltene Geld würde ich an Deiner Stelle sicherheitshalber erst einmal zurücklegen!


    Was mir im Moment so durch den Kopf geht, ist die Frage: "Willst Du denn weiterhin dort wohnen bleiben?"
    Mir erscheinen die Zustände unzumutbar, sowohl was die Mängel betrifft, als auch Deine enormen Heizkosten! Für den Fall, dass Du gerne in eine andere, bessere Wohnung ziehen möchtest, kann ich mir schon vorstellen, dass aufgrund dieser Unzumutbarkeit Deine Umzugskosten gegenüber der ARGE durchzusetzen sind.
    Ich werde mal sehen, was ich zu diesem Thema im Netz und im SGB finden kann und melde mich dann hier wieder!


    vG


    Berthold

  • Hallo Berthold,


    vielen Dank für deine Hilfe.
    Ganz ehrlich, nein ich habe nicht das Geld und die Nerven für diese Wohnung. Die hohen Räume sind sehr teuer zum Beheizen!!


    Mein RA ist heute auch wieder da und ich habe mit ihm länger telefoniert. Er meinte, dass die Begründung des § 33 SBG II nicht greift, da ja sonst jeder Vermieter ALG II - Bezieher in Wohnngen sitzen lassen könnten ohne jemals Mängel zu beseitigen.


    Aber eine neue Wohnung im EG oder 1.Stock als ALG II - Bezieher zu finden ist ja auch nicht leicht.
    Wo sind die Beträge für eine angemessenen Wohnung finden?
    Am 26. Feb. habe ich Verhandlung wegen meiner Erwerbsunfähigkeits - Rente. Gerade kam die Ladung!!


    Und ich kann ja selber nichts tragen. Darf lt. den Ärzten die mich auf Anordnung vom Sozialgericht untersuchten nicht lange stehen, sitzen oder laufen. Heben darf ich auch fast nicht. Außer ein paar Ordnern.


    Für meinen letzten Umzug bekam ich gerade mal 200,00€ bekommen. Mein Sohn kann mir ja auch nicht viel helfen. Er hat Rheuma.


    Jetzt warte ich mal ab, was du da zum Thema Umzug findest. Nicht vergessen, Nürnberg gehört zu Bayern, da ist eh so Vieles Anders:)


    Bis bald, viele Grüße


    Michaela

  • Hallo Loewenmaehne!


    Ich habe mich mal schlau gemacht:


    a) Grundsätzlich kannst Du umziehen wann immer Du möchtest, vorausgesetzt die neue Wohnung liegt von der Größe und den Kosten her innerhalb der Grenzen einer "angemessenen Unterkunft". Die Größe läge in Deinem Fall bei bis zu 50 qm (darf ggf. geringfügig überschritten werden! Was die Kosten anbelangt, efragst Du am besten bei der für Dich zuständigen ARGE nach den "Höchstgrenzen angemessene Unterkunft und Heizung".


    b) Da aufgrund der von Dir angeführten und sicher auch nachweislichen Mängel Deine jetzige Wohnung als "unzumutbar" eingestuft werden kann, hier die Meinung eines Mieterschutzbundes:
    Wenn Sie selbst umziehen wollen ...
    ... muss die Behörde die Umzugskosten nur zahlen, wenn der Umzug notwendig ist - beispielsweise, weil die bisherige Wohnung zu klein (geworden) ist, schwere Mängel hat, unzumutbar ist (Beispiel: kein Bad), vom Vermieter gekündigt wurde, ein Paar sich getrennt hat oder Pflegebedürftigkeit eintritt.


    ... unzumutbar auch deshalb, weil der Vermieter trotz monierter Mängel keine Regung zeigt, diese kurzfristig abzustellen; weil Schimmelbildung immer gesundheitsgefährend ist.


    Meine Empfehlung an Dich:


    1) Erfrage bei der ARGE wie hoch die Miete für eine neue Wohnung insgesamt sein darf!


    2) Hole schriftlich 3 Angebote von Umzugsfirmen in Deiner Nähe ein!


    3) Beantrage bei der für Dich zuständigen ARGE den Bezug dieser neuen Wohnung nebst Übernahme der Umzugskosten und benenne die Daten der Wohnung (Größe und Wohnungskosten).


    4) Begründe Deinen Umzug dabei mit Verweis auf die Unzumutbarkeit der jetzigen Wohnung und lege in Kopie den Schriftverkehr mit Deinem Vermieter bei! Mag sein, dass Dein Antrag nicht unmittelbar von Erfolg gekrönt ist, dann unbedingt Widerspruch einlegen!


    Der ARGE geht es im Falle einer Ablehnung nicht darum, dass Du umziehen willst (das steht Dir frei), sondern lediglich um die Übernahme der Umzugskosten. Da Du aufgrund Deiner angeschlagenen Gesundheit nur wenig oder garnichts zu dem Umzug beitragen kannst, muss die ARGE die tatsächlichen Umzugskosten tragen. Laß Dich also nicht mit einer Pauschale abspeisen!
    Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen und wünsche Dir auch in Bezug auf die Sache mit der Mietminderung, die ja in den Händen Deines Anwaltes gut aufgehoben ist, viel Erfolg!


    vG
    Berthold

  • Vielen herzlichen Dank Berthold!!!!


    Du hast mir wirklich gute Ratschläge gegeben.
    Ich werde sofort eine Mail an meine Sachbarbeiterin schicken. Sie ist eigentlich sehr nett und antwortet sofort auf Mails.
    Da das Anrufen früher Nichts brachte hab ich echt recht gute Erfahrung mit Mails, seit dem die ARGE für Schwerbehinderte umgezogen ist. Ich hoffe, dass das auch so mach Anderem hier weiterhilft.
    Schreiben von e-mails - echt zu empfehlen bei der ARGE in Nürnberg.


    Einen schönen Abend wünscht dir
    Michaela (Loewenmaehne)