Gleitzeitjob trozdem saktionen

  • hy leuts



    Wir im verein haben folgenden Fall .Jemand arbeiten in der gleitzeit für 600-650 € .Dieser hat mit seiner freundin 2 kinder und und leben in einem gemeinsahmen haushalt haushalt.Die freundin bekommt hartz 4 kindergelg usw.Nun will die Arge das ER (arbeitet in untersch stunden in einer Bäckerei) sich noch einen Job dazu sucht und wollen ihn in eine Maßnahme stecken.Da die Zeiten unterschiedlich sind die er nachts bis morgens arbeitet frage ich mich macht das sinn weil er ja denke ich mal auch schlaf braucht und ist das rechtens.Mann hat gedroht er bekommt sktionen wenn er das nicht macht.


    Frage kann man jemand sanktionieren der in der gleitzeit tätig ist


    Wenn ja müssen die freundin und kinder sich darauf einstellen.(Verheiratet sind sie nicht)


    gruß wenzel

  • Er übt ja eine Tätigkeit aus und somit kann die ARGE ihn nicht zwingen noch eine Maßnahme anzutreten zumal dann eventuell die Arbeit weg wäre.Ich würde die Maßnahme ablehnen und notfalls einen Anwalt einschalten zumal der Mann ja auch eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt.