Datenabgleich in Bedarfgemeinschaft

  • Hallo,
    ich habe heute ein Schreiben vom der BA bekommen, in der ich mich zu meinem "Vermögen" äußern soll. Es geht um das Jahr 2007, in der ich mit meiner Mutter in einer "Bedarfsgemeinschaft" lebte. Meine Mutter bezog in diesem Zeitraum ALG II, ich selbst gar nichts, da ich BAföG-berechtig war (aber auch widerrum keins bekam). Da die Konten mittlerweile schon länger als ein Jahr aufgelöst sind, habe ich keinerlei Unterlagen mehr über das "Vermögen" (Zinserträge Konto A = 55€, Konto B = 2€).
    Was für Konsequenzen hätte ich zu befürchten, wenn ich mich dazu nicht äußern würde?


    Ich könnte mich tierisch über die BA aufregen, die verplempern mit so nem Dreck wertvolle Zeit, welche die BA nutzen könnte um endlich mal meinen Kindergeldantrag zu bearbeiten, der schon ein halbes Jahr (!) in der Bearbeitung hängt.

  • Die Bank hat sicherlich noch die Unterlagen, da die Bank diese 30 Jahre lang aufbewahren muss. Allerdings ist es ein langwieriges Unterfangen, von aufgelösten Konten informationen zu erhalten.
    Ich hab einfach keine Lust und keine Nerven mich um diesen Dreck auch noch zu kümmern und würde gerne wissen, was passieren würde, wenn ich einfach nichts mach. Ich hab dafür gerade echt keine Nerven und keine Zeit mehr, da ich mich langsam auf's Abi vorbereiten muss.


    Die können doch selbst die Daten abrufen, die Zinserträge wissen die doch eh schon.

  • Hallo Kenny,


    du selbst hast wahrscheinlich nichts zu befürchten, aber von deiner Mutter könnten sie die gezahlten Leistungen für den entsprechenden Zeitraum zurückfordern. Die Mitglieder der BG sind nun mal verpflichtet das Vermögen darzulegen.
    Wie du selbst schon gesagt hast, die Bank kann dir die Unterlagen besorgen, aber ich glaube das kostet was. Da müsstest du mal nachfragen.


    Ach übrigens: Wäre ja noch schöner, wenn die ARGE sich jeglicher Daten bedienen könnte. Datenschutz, hallo???


    Viel Glück und lg,


    Jalale.