Zahlung rückwirkend ab Antragstellung?

  • Guten Morgen :)


    Ich habe - schon wieder, sowas - eine Frage. Und zwar... (ein Fred mit der ähnlichen Thematik findet sich von mir ebenso hier): Wenn - als Beispiel - am 3.2.09 der Antrag abgegeben wurde und am 4. etwas nachgereicht wurde, die Sachbearbeiterin die Dauer der Bearbeitung auf 'eine Gute Woche' schätzt....wann ist dann (Erfahrungswerte gern gesehen) mit Zahlung zu rechnen? Und erfolgt diese dann Rückwirkend ab Antragstellung, oder zählt die Genehmigung d. Antrages? (wobei...was ist wichtiger? Antragsstellung oder -Abgabe, was ist relevant?)


    Ein ratloser Dan.

  • Hi Stylewolf!


    Es zählt der Tag, an dem Du Dich bei der ARGE angemeldet und Deinen Antrag mitbekommen hast! Wie lange es dauert, bis Du das erste Geld bekommst, liegt ander Geschwindigkeit der Sachbearbeiterin, mit der sie Deinen Antrag bearbeitet!


    vG Berthold

  • Moooment... *grübel* Ich war am *Kalender schau* 29.01. (oder wars der 28.?) da und hab den Antrag abgeholt . DU meinst also nun, der Tag wäre ausschlaggebend, nicht der 03. bzw. 04.2., an dem ich den Antrag komplett abgegeben habe? *hat irgendwo gemeint, gelesen zu haben dass der Tag der Antragsabgabe relevant ist...deshalb confused*

  • Mh...danke erstmal dafür. Was ich mich noch frage - wann wird in der Regel gezahlt, wenn Anspruch für mehr als einen Monat besteht? Am Monatsanfang und dann in einem? Oder eher und denn nur der Betrag, der bis dahin zusteht?

  • Hallo Stylewolf!


    Wie du sicher gelesen hast, wird das wahrscheinlich überall anders gehandhabt. Also besser mal nicht zu früh freuen.
    Bei mir war es tatsächlich so, dass die Leistungen mit dem Tag der 1. Meldung berechnet wurden!


    vG Berthold

  • So.
    Seit Dienstag (bereits) dem 17.2. kann ich chopn vollzug melden - und es wurde ab dem tag leistung gezahlt, an dem ich mich das erste mal gemeldet habe. Nur um hier die Verwirrung etwas zu lösen. In Oberhausen isses also so.