Kinderbetreuungszuschlag wird mitberechnet

  • Hallo an alle,
    bitte um Hilfe. Ich habe hier im Forum nichts passendes gefunden, darum frage ich.


    Ich bin Student, habe zwei kleine Kinder. Meine Frau ist krank und bekommt Harz4.
    Ich bekomme BaföG 513,00 + 198,00 Kinderzuschlag = 711,00.
    Ab 09.2008 arbeite ich als Werkstudent, noch weitere 400,00.


    Da meine Frau krank ist, und sie auf die Kinder nicht aufpassen kann, und ich studiere und arbeite, gehen unsere Kinder in Kindergarten. Das kostet uns 146,00 im Monat.


    Zum Problem:
    Wir haben vom JobCenter einen neuen Bescheid gekriegt, wo steht, dass meine Frau ca. 1100,00 unzurecht bekommen hat, und die Summe müssen wir zurücküberweisen.
    In der Berechnung des anzurechenden Einkommens(für mich) stand folgendes:


    Bedarf eines Auszubildenden als pauschalierter Bedarf in
    Höhe des geltenden Höchstsatzes(BAföG)............ 643,00
    abzgl. BaföG.....................................................-711,00
    abzgl. Anrechenbares Eikommen lt. Anlage..........-161,67
    -----------------------------------------------------------------------------------
    anzurechendes Einkommen..............................-229,67




    In dem anrechenbarem Einkommen steht, dass von 400,00(Bruttoeinkommen) - 100,00(Grundbedarf) - 60,00(Freibetrag 20%) = 240,00.
    Vom 240,00 - 78,33(zu berücks. Werbungskosten, pausch. Versicherung) = 161,67 Also das ist die Summe die angeblich aus dem Nebenverdiest zu viel ist.
    Dann addieren Sie mein BaföG (711,00) mit 161,67 und das Ganze ziehen vom pauschalen Bedarf(643,00) ab. Am Ende kommt 229,67 raus. Un genau die Summe kriegt jetzt meine Frau nicht. Und muss sogar zurück zahlen, für die letzen Monaten, obwohl wir gleich meinen Arbeitsvertrag hin geschickt haben.


    Ich habe natürlich diesen Bescheid widerrufen. Im Widerruf habe ich beschrieben, dass in 711,00 Kinderbetreuungszuschlag drin ist, und er nicht als Einkommen gilt. Weiter habe ich geschrieben, dass meine Frau krank ist, und um ich weiter studieren und arbeiten kann, müssen unsere Kinder zum Kindergarten. Die Summe für den Kindergarten kann man als Werbungskosten, oder so, abziehen. Steht im Internetseite des JobCenters. Es heißt "Aufwendungen zur Erzielung des Einkommens -> Kinderbetreuungskosten".
    Ich habe auch geschrieben, dass der Bescheid neu zu berechnen muss.
    Heute bekommen wir einen neuen Bescheid, in dem genau das gleiche steht, wie im letzten.


    Meine Frage ist, wurde die Berechnung richtig berechnet? Wie ich so sehe, der Bearbeiter hat mein Widerspruch einfach ignoriert und den letzten, gespeicherten Bescheid nur mit neuem Datum ausgedruckt.
    Was soll ich jetzt machen? Ihm noch mal ein Widersprich schicken? Dann schickt er mir wieder den gleichen. Wo muss hin? Wer hilft mir in so einer Situation?

  • Was ich nicht so recht verstehe:


    Kinderbetreuungskosten sind doch für die Kiddies, damit sie in die Kita gehen können, soll heissen, dieser Betrag ist zweckbestimmt und müsste aus der Rechnung raus.


    Eine Kostenübernahme durch das JA wird es nicht geben, WEIL ja schon Kinderbetreuungskosten gewährt werden.

  • Kannst du nur nochmal in Widerspruch gehen und dann einen Anwalt einschalten.Allerdings denke ich das der Kinderzuschlag als dein Einkommen mit angerechnet wird.Was die Betreungskosten für den Kindergarten angehen die könntest du eventuell beantragen beim Jugendamt.


    Aber es steht überall schwarz auf weiß, dass der Kinderzuschlag nicht als Einkommen angerechnet darf.
    Das Jugentamt hat schon fast(außer 15EUR) alle Kosten übernommen.
    (15 was Jugentamt nicht zahlt + 23 Mittagessen + 35 direkt für Kita) * 2Kinder = 146 EUR

  • Hallo vhdl,


    es ist völlig richtig, dass der Kinderbetreuungszuschlag NICHT als Einkommen angerechnet werden darf (BAföG - Gesetz und Verwaltungsvorschrift §14 (2) ), solange dieser für Betreuungskosten genutzt wird. Das ist ja bei euch der Fall.
    Ich würde einen neuen Widerspruch schreiben mit Verweis auf das BaföG-Gestz und gleichzeitig einen Termin mit der SB vereinbaren. Vor Ort die Angelegenheit erklären und zur Not den Teamleiter verlangen.


    Es ist doch echt ein Ding, was manche SB so ablassen. Du wirst völlig recht haben, die hat den ersten Bescheid einfach nochmal losgeschickt. Hat sie in dem 2. Schreiben denn irgenwie auf deinen Widerspruch Bezug genommen?
    Mann, Mann, die sollte gleich mit ALG II auf die Strasse gesetzt werden und zur Strafe auch noch eine Sanktion bekommen, dann würde sie sich vielleicht mal Gedanken machen.


    Achso, und nochwas: Wenn ihr 198,- bekommt, die Kita aber nur 146,- kosten, dürften sie die Differenz trotzdem nicht als EK werten, da es sich ja um einen pauschalen Betrag handelt. Bin mir dabei aber nicht 100% sicher.


    LG und viel Erfolg,
    Jalale


    P.S. Schreib mal wie es ausgegangen ist.